„Hundeklos“ wie dieses Exemplar sind für den Junginger Gemeinderat keine sinnvolle Antwort auf illegal liegengelassenen Hundekot. Foto: picture alliance/dpa/Christin Klose

Tote Kälber, verschmutzte Freischneider und verärgerte Grundstückbesitzer: In Jungingen sorgen gesetzeswidrig liegengelassene Hundehaufen für Frust – auch im Gemeinderat. Die Verwaltung hofft nun erneut auf das gute Gewissen der Bevölkerung.

„Im Gesetz ist es eindeutig geregelt: weder auf privatem noch öffentlichem Grund dürfen Hinterlassenschaften liegen gelassen werden!“: Mit diesem deutlichen Appell hat sich vor wenigen Tagen die Junginger Gemeindeverwaltung an ihre Bürger gewendet. Die Botschaft ist klar: „Hundekot muss mitgenommen werden!“

 

Anlass für diesen eindringlichen Hinweis dürfte auch die jüngste Gemeinderatssitzung sein, in der das Thema Hundekot für Unmut sorgte. Denn die in der freien Natur vom besten Freund des Menschen ausgesetzten Haufen haben tödliche Konsequenzen: Ratsmitglied und Landwirt Benjamin Junck (CDU) berichtete emotional, dass er erst kürzlich eine Kuh mit Kalb im Bauch einschläfern musste, weil diese beim Grasen auf der Weide versehentlich Hundekot gefressen hatte.

Liegengelassener Kot kann zu Fehlgeburten führen

Entsprechend deutlich betont nun der Appell im Amtsblatt: „Denken Sie an die vielen Jungtiere im Wald und bedenken Sie auch den Schaden, der Hundekot auf Weideflächen anrichten kann. Krankheitserreger können zu Fehlgeburten oder sogar zum Tod von Kälbern führen, was jüngst auch in Jungingen der Fall war.“ Auch deshalb verweist die Gemeindeverwaltung auf die ausnahmslose Leinenpflicht, um die Natur und andere Tiere zu schonen. Der Unmut bei den Gemeinderäten über Hundehalter, die den Kot ihrer Tiere sowohl auf Wiesen als auch innerorts einfach liegen lassen, ist groß: Auch Bürgermeister Oliver Simmendinger erklärte, dass er täglich, wenn er selbst mit seinem Hund Gassi gehe, achtlos liegengelassene Haufen zu sehen bekomme.

Dabei sind die nun erneut im Amtsblatt aufgelisteten Vorschriften eigentlich klar: Hundekot darf nicht einfach liegen gelassen, sondern muss mitgenommen und entsorgt werden – idealerweise zu Hause im Restmüll. Dieser „Aufwand“ sei jedem Hundebesitzer bereits vor der Anschaffung seines Tieres bekannt und müsse entsprechend immer in Kauf genommen und befolgt werden, so die Verwaltung: „Egal ob Grünstreifen oder Wiese – auch hier haben Hinterlassenschaften nichts verloren. Genauso wenig wie an Häuserwänden, Mauern oder Pflanzbeeten.“

„Hundeklos“ sind für die Räte nicht die Antwort

Doch was kann die Gemeinde tun, um die braunen Haufen in Wiesen und am Straßenrand zu reduzieren? Junck thematisierte das Aufstellen von „Hundeklos“, in denen man Kotbeutel entsorgen kann. Claudia Diez (Freie Wähler) erwidere daraufhin, dass man das Thema bereits hatte: Die Frage sei, wer die „Hundeklos“ leere, denn der Bauhof wolle das nicht tun. Simmendinger bestätigte, dass die Entsorgung von Hundekot für den Bauhof nicht nur eine große – und sehr unangenehme – zusätzliche Belastung darstellen würde, sondern auch wegen der nötigen Zwischenlagerung der Fäkalien schwierig sei – und einiges an Geld kosten würde.

Zudem betonten mehrere Gremiumsmitglieder, dass diejenigen, die sich nicht an die gelten Regeln halten würden, es auch dann nicht tun würden, falls man „Hundeklos“ aufstellen würde. Dem schloss sich der Bürgermeister an: Man habe allein im vergangenen Jahr drei Mal im Amtsblatt an die Bevölkerung appelliert – ohne Erfolg: „Das stinkt mir auch“. Doch eine rechtliche Ahndung sei für die Gemeinde schwierig, da man aufgrund des deutschen Strafrechts in der Beweispflicht stehe.