Tote Kälber, verschmutzte Freischneider und verärgerte Grundstückbesitzer: In Jungingen sorgen gesetzeswidrig liegengelassene Hundehaufen für Frust – auch im Gemeinderat. Die Verwaltung hofft nun erneut auf das gute Gewissen der Bevölkerung.
„Im Gesetz ist es eindeutig geregelt: weder auf privatem noch öffentlichem Grund dürfen Hinterlassenschaften liegen gelassen werden!“: Mit diesem deutlichen Appell hat sich vor wenigen Tagen die Junginger Gemeindeverwaltung an ihre Bürger gewendet. Die Botschaft ist klar: „Hundekot muss mitgenommen werden!“