Blumen und Kerzen erinnern an das Opfer. Foto: Deckert

Eine Tat so sinnlos wie brutal: Weil er den Familienvater Ali B. erstochen hat, muss der 24-jährige Täter für neun Jahre ins Gefängnis. Möglicherweise aber auch länger.

Freiburg - Das Landgericht in Freiburg hat einen 24 Jahre alten in Freiburg geborenen Libanesen zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Außerdem wurde die Sicherungsverwahrung für den Mann unter Vorbehalt gestellt. Das bedeutet, dass gegen Ende seiner Haftzeit zu überprüfen sein wird, ob er noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt und über die Haft hinaus hinter Gittern bleiben muss.

Der Mann hatte am 9. Oktober 2020 vor einer Bar im Ausgehviertel "Bermudadreieck" in der Freiburger Altstadt einen gleichaltrigen Landsmann mit zwei Messerstichen getötet. Einer der Stiche hatte die Aorta und das Herz des Opfers aufgerissen, der junge Familienvater Ali B. starb kurz darauf in der Notaufnahme einer Klinik. Der Täter Muhamad A. wurde in der Tatnacht in der Nähe des Tatorts bei einem Freund in der Wohnung festgenommen. Er war am Bein verletzt. Möglicherweise, sagte Richterin Eva Kleine-Cosack, hatte er sich selbst verletzt, um eine Notwehrtat vorzutäuschen. Die Tatwaffe wurde bis heute nicht entdeckt.

Hitziger verbaler Streit

Der Tat vorausgegangen war ein hitziger verbaler Streit der beiden Männer in einer Bar. Dort hatte Ali B. den späteren Täter wohl versehentlich im Vorbeigehen angeschubst, weshalb man aneinandergeraten war. Andere mögliche Streitpunkte schloss Kleine-Cosack in ihrer Urteilsbegründung aus. Täter und Opfer kannten sich vor der Tat nicht.

Muhamad A. verfolgte die Urteilsverkündung mit diversen unverständlichen Unmutsäußerungen. Zu den Vorwürfen hatte er in der Verhandlung geschwiegen. Seiner jetzigen Verurteilung geht eine lange Latte von Vorstrafen voraus, zweimal hat er bereits mehrere Jahre im Gefängnis gesessen. Ein Gutachter bestätigte dem Mann im Prozess eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung" und "grundlegende Gewaltbereitschaft". Es bestehe ein Hang zu schweren Delikten. Um irgendwann mal keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen zu sein, müsse sich der Verurteilte im Gefängnis wohl um eine langjährige Sozialtherapie bemühen, sagte die Richterin. Bisherige Verurteilungen hätten jedenfalls keinen positiven Effekt nach sich gezogen.

Nach seiner letzten Haftentlassung habe A. sofort seinen Job bei einer Zeitarbeitsfirma aufgegeben und sich dem Kokainkonsum gewidmet. Ein bürgerliches Leben habe er dagegen nicht angestrebt. Bei der Tat im vergangenen Oktober, zu deren Zeitpunkt er lediglich auf Bewährung auf freiem Fuß war, habe er mit "bedingtem Tötungsvorsatz" gehandelt und sei voll schuldfähig gewesen. Vorher habe er noch einem Freund gegenüber mit seinem Messer geprahlt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Matthias Rall hatte zehn Jahre Haft und ebenfalls den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gefordert. Verteidiger Matthias Wagner hatte auf auf Freispruch beziehungsweise behelfsweise maximal sieben Jahre Haft plädiert. Opferanwalt Philipp Rinklin, der zehn Jahre Haft und eine vorbehaltlose Sicherungsverwahrung gefordert hatte, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: Es werde schwer für den Täter, je wieder auf freien Fuß zu kommen. Ob der Mann jemals den Schadensersatz für das Kind des Getöteten leisten werde, zu dem er ebenfalls verurteilt wurde, sei fraglich.