Nach dem Tod eines 22-jährigen Motorradfahrers wegen eines Unfalls auf der L 424 bei Altoberndorf war mehrfach Kritik laut geworden: Bürger forderten ein Tempolimit.
Die Forderung nach Tempo 70 auf Höhe der Einmündung zum Altoberndorfer „Scheibenbühl“ besteht schon seit Jahren, ist die Stelle aufgrund der Straßenführung doch besonders unübersichtlich. Vom Landratsamt hieß es bislang, die Frequenz an der Stelle sei zu niedrig für ein Tempolimit. Hat sich das Blatt nun gewendet?
Das Thema hat mit dem tödlichen Unfall, der sich im Juni 2024 an dieser Stelle ereignete, neue Brisanz erhalten. Ein 22-jähriger Motorradfahrer war auf der L 424 von einem aus dem „Scheibenbühl“ einbiegenden Auto erfasst worden.
Was die Anwohner und den Ortschaftsrat bewegt: Trotz der Einmündung durfte man auf diesem Abschnitt der L 424 stets bis zu 100 Kilometer pro Stunde schnell fahren – zu schnell aus ihrer Sicht.
Argument Verkehrsbelastung
Und das obwohl auf den Streckenabschnitten davor und dahinter bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen: von Oberndorf kommend von der Schubertstraße bis zur Kreuzung Einmündung Alt-Dorfstraße (K 5563) und schrittweise im zweiten Kreuzungsbereich auf Höhe des Friedhofs, wo es auch eine Fußgängerampel gibt.
„An diesen beiden Stellen münden jeweils Kreisstraßen in eine Landesstraße, auf beiden Straßen ist die Verkehrsbelastung entsprechend hoch. Bei der zweiten Kreuzung kommt außerdem hinzu, dass hier eine Fußgängerampel installiert ist“, erklärt Landratsamt-Pressesprecherin Andrea Schmider uns im Sommer 2024.
Warum aber wird die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht über den gesamten Abschnitt beibehalten? Das fragte sich nicht nur der Ortschaftsrat diesen Sommer zum wiederholten Mal – und wunderte sich über die „zähe“ Reaktion des Landratsamtes.
Dieses wiederum hatte unserer Redaktion erklärt, man habe 2022 zuletzt über eine Geschwindigkeitsbeschränkung an der Stelle diskutiert. Vertreter der Polizei, der Stadt Oberndorf, des Straßenbauamtes und des Straßenverkehrsamtes hätten sich letztlich aber gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung entschieden.
Der Grund: Die Unfallauswertung der vergangenen zehn Jahre wurde als „unauffällig“ bewertet, und die Kreuzung mit dem „Scheibenbühl“ als „untergeordneter Einmündung“ galt aus Sicht der Behörde als nicht stark (genug) frequentiert – nicht genug, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu rechtfertigen, hieß es damals.
Hat sich diese Bewertung geändert? Denn seit Kurzem sind auf der L 424 neue Schilder zu entdecken, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Kilometern pro Stunde ausweisen. Wir fragen beim Landratsamt nach.
Neue Regelung
„Die Verkehrszeichen, die die Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern anordnen, wurden am 21.Oktober aufgestellt“, teilt uns Andrea Schmider darauf mit.
Die erste Verkehrsschau an der Stelle hatte nach dem Motorradunfall bereits am 2. Juli 2024 stattgefunden. Danach war der Bewuchs an der Stelle zurückgeschnitten worden, um die Sichtverhältnisse dort zu verbessern.
Die Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung sei nun nach der Verkehrsschau am 22. September dieses Jahres erfolgt, erfahren wir. Um Erkenntnisse darüber zu erhalten, wie es zu dem Unfall gekommen war, war ein Unfallgutachten eingeholt worden, erklärt die Pressesprecherin.
Bessere Einsehbarkeit reicht nicht
Das Fazit der Behörde: „Auch nach dem tragischen Unfall im Jahr 2024 wird die Stelle nicht als Unfallschwerpunkt bewertet. Nach Auswertung des Unfallgutachtens sind wir jedoch im Einvernehmen mit der Polizei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sichtverhältnisse – auch nach dem Rückschnitt des Bewuchses – als nicht ausreichend angesehen werden.“
Die Einmündung werde demnach von Fahrzeugen, die die L 424 befahren, erst sehr spät gesehen. „Wir erhoffen uns durch die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung eine bessere Reaktionsmöglichkeit auf einfahrende beziehungsweise ausfahrende Fahrzeuge“, meint Schmider abschließend.
Somit bleibt die Hoffnung, dass der Verkehr sich an das Tempolimit hält und es an dieser Stelle keine schweren Verkehrsunfälle mehr geben wird. Für den 22-jährigen Verunglückten kommt die schon früher diskutierte Maßnahme indes zu spät.