Nach dem tödlichen Unfall eines 22-jährigen Motorradfahrers auf der L 424 bei Altoberndorf werden Stimmen der Anwohner laut, man fordere bereits seit Jahren Tempo 70 an dieser Stelle. Was sagt das Landratsamt? Stößt die Forderung nun auf offene Ohren?
Der schreckliche Unfall ereignete sich am Abend des 25. Juni. Der 22-jährige Motorradfahrer war auf der L 424 in Richtung Epfendorf unterwegs, als er von einem Auto, das aus der Straße Scheibenbühl ausbog, erfasst wurde.
Ein Rettungshubschrauber brachte ihn in eine Klinik, doch am folgenden Morgen erlag er seinen lebensgefährlichen Verletzungen.
Kommt nun Tempo 70?
Trotz der Einmündung gilt auf der L 424 an dieser Stelle Tempo 100. Ebendies sei aber schon mehrfach von den Anwohnern des Scheibenbühls kritisiert worden, ohne dass man Gehör gefunden hätte, teilt uns eine Leserin mit. Ändert sich nach dem tödlichen Unfall nun etwas daran? Und wieso wurde bislang von Tempo 70 abgesehen, zumal es kurz vor und ein Stück hinter der besagten Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt? Wir haben beim Landratsamt Rottweil nachgefragt.
Andrea Schmider, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, teilt uns mit, dass es entlang der ehemaligen B 14 tatsächlich zweimal Geschwindigkeitsbegrenzungen gebe: von Oberndorf kommend von der Schubertstraße bis zur Kreuzung Einmündung Alt-Dorfstraße (K 5563) und dann wieder schrittweise im zweiten Kreuzungsbereich auf Höhe des Friedhofs.
2022 zuletzt diskutiert
„An diesen beiden Stellen münden jeweils Kreisstraßen in eine Landesstraße, auf beiden Straßen ist die Verkehrsbelastung entsprechend hoch. Bei der zweiten Kreuzung kommt außerdem hinzu, dass hier eine Fußgängerampel installiert ist“, erklärt Schmider. Dieser so genannte Geschwindigkeitstrichter werde außerorts angewendet, um die Geschwindigkeit vor einer Ampelanlage schrittweise abzusenken, in diesem Fall zuerst auf 80, dann auf 60 Stundenkilometer.
Zwischen den beiden Abschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzung, und damit auch an der Stelle, an der sich der Unfall ereignete, gelte aber die Regelgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern. Dabei war eine Geschwindigkeitsbegrenzung durchaus schon Thema, wie Schmider bestätigt. „Zuletzt wurde im Jahr 2022 eine Geschwindigkeitsbeschränkung an der Stelle diskutiert.“
Unfallauswertung war unauffällig
Vertreter der Polizei, der Stadt Oberndorf, des Straßenbauamtes und des Straßenverkehrsamtes hätten sich letztlich aber gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung entschieden. Der Grund: „Die Unfallauswertung der vergangenen zehn Jahre war unauffällig, die Kreuzung nicht stark frequentiert“. Außer über diese Kreuzung bestehe noch die Möglichkeit, das Wohngebiet über die Langensteige und die Alt-Dorfstraße zu verlassen.
„Die Einmündung Scheibenbühl stellt eine sogenannte untergeordnete Einmündung dar, die man außerorts öfter antrifft und die – für sich genommen – nicht ausreicht, um eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu rechtfertigen. Um die Sicht für die ausfahrenden Fahrzeuge zu verbessern, wurde an der Einmündung Scheibenbühl ein Spiegel aufgestellt“, teilt Schmider weiter mit.
An der Einmündung zum Scheibenbühl hatten sich in den vergangenen zehn Jahren zwei Unfälle ereignet, erfahren wir. Bei diesen blieb es jedoch bei einem Sachschaden.
Was wäre für Tempo 70 nötig?
Was aber wäre nötig, um Tempo 70 an dieser Stelle umzusetzen? Bei der ehemaligen B14 handle es sich um eine klassifizierte Straße, deren Zweck darin liege, den Verkehr zu bündeln, sagt Andrea Schmider dazu.
Laut Straßenverkehrsordnung dürften Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der Straßenverkehrsordnung geschützten Rechtsgüter erheblich übersteige.
Vor-Ort-Termin geplant
Aufgrund des tödlichen Unfalls scheint die Diskussion über Tempo 70 an dieser Stelle nun aber wieder ins Rollen zu kommen. „Als Reaktion auf den tragischen tödlichen Unfall, der sich am Dienstag ereignet hat, werden die Örtlichkeiten umgehend im Rahmen einer Verkehrsschau zusammen mit Vertretern der Polizei, der Stadt, dem Straßenbauamt und dem Straßenverkehrsamt besichtigt und eventuelle Maßnahmen geprüft. Hierzu befinden wir uns bereits in der Terminabsprache“ , teilt Schmider auf Nachfrage mit.