Ein Kreuz erinnert an den tödlichen Unfalls eines Motorradfahrers im Februar auf der Landesstraße 177. Die Gemeindeverwaltung scheiterte mit dem neuerlichen, daraufhin eingeleiteten Versuch, die Höchstgeschwindigkeit hier auf 50 Stundenkilometer zu begrenzen. Foto: Helen Moser

Tempo 50 auf einem Teilstück der Landesstraße 177 (L 177) – diese Maßnahme wollte die Gemeindeverwaltung nun zum wiederholten Mal durchsetzen. Sogar eine Verkehrsschau fand dazu statt. Doch für Anhänger der Idee ist das Ergebnis ernüchternd.

Für Entsetzen hatte Anfang Februar ein Unfall an der Einmündung vom Parkplatz bei Aldi und Rossmann auf die Landesstraße 177 (L 177) gesorgt, der einen jungen Motorradfahrer das Leben kostete. Nicht zum ersten Mal steht die Frage im Raum: Sollte man hier nicht entgegenwirken? Gemeindeverwaltung und Anwohner meinen: ja. Sie fordern Tempo 50. Doch die Entscheidung wird an anderer Stelle getroffen.

 

Um welchen Bereich geht es?

Im Fokus steht das Teilstück der L 177 zwischen dem Kreisverkehr an der Mönchweiler Straße und der Abzweigung zur Parkstraße. In diesem Bereich gilt aktuell – wie im umliegenden Bereich auf der L 177 – Tempo 70. Die Gemeindeverwaltung hatte nach dem tödlichen Unfall einmal mehr Tempo 50 in diesem Bereich beantragt, wie Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamts Schwarzwald-Baar, auf Anfrage mitteilt. Auch Anwohner hatten sich für eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen.

Wieso sollte die zugelassene Höchstgeschwindigkeit aus Sicht der Gemeindeverwaltung reduziert werden?

Ausschlaggebend für den jüngsten Antrag war der tödliche Verkehrsunfall. Die Gemeindeverwaltung hält dieses Teilstück der L 177 – nicht nur wegen der Parkplatz-Ausfahrt – für mit einer innerörtlichen Verkehrssituation vergleichbar, wie Bürgermeister Fritz Link bereits im Februar in einer kommunalen Ausschusssitzung betont hatte. Im weiteren Verlauf der L 177 „sieht die Gemeinde weitere Gefahrenpunkte, zum Beispiel die Querung der L 177 durch Schwimmbadbesucher auf Höhe der Parkstraße sowie bei den Bushaltestellen auf Höhe der Kurklinik“, teilt auch Frank mit.

Anhand welcher Parameter wird beurteilt, ob verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Frage kommen?

Geht es um geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, so wird Frank zufolge zunächst eine Prüfung des Streckenabschnittes vorgenommen. „Hierzu werden vor Ort die Streckenführung, die Sichtbeziehungen an Aus- und Zufahrten sowie der Straßenzustand überprüft.“

Statt Tempo 50 gilt hier – ab dem Kreisverkehr an der Mönchweiler Straße – auch weiterhin Tempo 70. Foto: Helen Moser

Zudem greift die Verkehrsbehörde auf Daten aus dem Verkehrssicherheitsscreening Baden-Württemberg zurück. Diese geben nach Angaben der Landratsamts-Sprecherin Aufschluss darüber, „ob sich im betreffenden Bereich in der vergangenen Zeit Verkehrsunfälle ereignet haben. Sollte dies der Fall sein, wird die Unfallursache geprüft.“

Wie sieht es bezüglich dieser Parameter auf dem Streckenabschnitt der L 177 aus?

In den vergangenen Jahren gab es auf Höhe der Parkstraße zwei Abbiegeunfälle, erklärt Frank. „Ansonsten ist der betreffende Bereich, abgesehen von dem aktuellen Verkehrsunfall, unauffällig. Die Sichtbeziehungen sind bei sämtlichen Ausfahrten sehr übersichtlich und der bereits auf 70 Stundenkilometer reduzierten Geschwindigkeit angepasst.“ Zudem führt die Sprecherin des Landratsamts die Fußgängerunterführung auf Höhe der Parkstraße an. „Auch im Bereich der Kurklinik sind aufgrund des Streckenverlaufs keine außergewöhnlichen Problembereiche erkennbar.“ Tempo 70 sei, wie die Straßenverkehrsbehörde und das Polizeipräsidium Konstanz bereits bei einer Verkehrsschau im Oktober 2021 konstatiert hatten, „für solche Verkehrsverhältnisse die angemessene und übliche Geschwindigkeit“, wie Frank auf Anfrage mitteilt.

Was bedeutet das für den Wunsch, auf der L 177 Tempo 50 anzuordnen?

Nichts Gutes. „Für eine weitergehende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gibt es daher keine rechtliche Grundlage“, erklärt Frank. Tempo 50 könnte rein rechtlich „nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt“. Aus Sicht des Landratsamts ist das im betreffenden Abschnitt der L 177 „nicht der Fall“.

Ändert der tödliche Unfall etwas?

Nein. An der Einschätzung der Gefährdung habe sich seit der Verkehrsschau Ende 2021 nichts geändert, meint Frank, „zumal nach den vorliegenden Erkenntnissen der aktuelle Verkehrsunfall nicht aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, sondern durch eine Verletzung der Vorfahrt kam“.

Sind andere Maßnahmen – abgesehen von einer Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – denkbar?

Das Landratsamt sieht Nachbesserungsbedarf bei der Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz der Discountmärkte. „Hier sollten die Einfahrt verbreitert und die Ausfahrt dafür von zwei auf eine Spur reduziert werden. Dadurch würden sich zwei ausfahrende Fahrzeuge, die in unterschiedliche Richtungen ausfahren wollen, nicht gegenseitig in der Sicht behindern.“ Allerdings besteht diesbezüglich die Befürchtung eines Rückstaus bei der Parkplatzausfahrt, weshalb Frank zufolge noch untersucht werden soll, ob die Zu- und Ausfahrt anders markiert werden kann.