Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Tod einer 84-Jährigen in Kehl gegen den Tatverdächtigen Anklage erhoben. Diese lautet auf Mord, Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge.
Dem 23-jährigen deutschen Staatsbürger wirft die Staatsanwaltschaft vor, in den frühen Morgenstunden des 10. August über die unverschlossene Balkontür in das Wohnhaus der Seniorin eingedrungen zu sein, um Wertgegenstände zu stehlen.
Die dabei wach gewordene 84-Jährige habe der Mann mit Gegenständen bewusstlos geschlagen, so die Staatsanwaltschaft Offenburg. Anschließend habe er sie unter schweren Gewalteinwirkungen sexuell missbraucht und erstickt.
Der junge Mann habe dann die Geldbörse der Getöteten an sich genommen und mit der darin befindlichen EC-Karte bis zum Folgetag verschiedene Kleinsteinkäufe in Kehl und Offenburg getätigt.
Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, weil die Getötete von dem Eindringen in ihre Wohnung überrascht wurde und ihr keine Möglichkeit blieb, dem unmittelbaren Angriff in irgendeiner Form zu begegnen. Darüber hinaus geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 23-Jährige sowohl habgierig und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet hat.
Der Angeschuldigte kam nach seiner Festnahme am 13. August in Untersuchungshaft. Aufgrund einer vom hinzugezogenen Sachverständigen festgestellten schweren psychischen Erkrankung ist er mittlerweile vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Das Schwurgericht des Landgerichts hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden.
Im Falle seiner Verurteilung droht dem jungen Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass aufgrund der psychischen Erkrankung daneben auch die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen sein wird. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.