Mehr Sicherheit im Wintersport – dafür setzen die Feldbergbahnen seit Neustem auf KI. Ausschlaggebend war mitunter der Sturz einer Achtjährigen aus der Herzogenhornbahn.
Mit einer neuen Software wollen die Feldbergbahnen die Beförderung in ihren Sesselliften sicherer machen. Geschäftsführer Kai Lebrecht erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion, wie das Ganze funktioniert.
Wie wurden die Lifte bisher überwacht?
Jeder Lifteinstieg werde schon immer überwacht, bisher parallel durch einen Mitarbeiter und durch Kameras, die Bereiche erkennen, die Mitarbeiter nicht mehr sehen können. „Teilweise passiert dies auf der ganzen Strecke“, erklärt Lebrecht. Sukzessive wurden immer mehr solcher Kameras installiert.
Wie werden die Lifte künftig überwacht?
Seit dieser Saison setzen die Feldbergbahnen, zusätzlich auf Künstliche Intelligenz, um Liftunfälle wie jenen eines achtjährigen Mädchens im März 2025, zu vermeiden.
Dazu habe man der Software eine Norm antrainiert, also welcher Zustand ideal ist. Diese Software analysiert dann die Kamerabilder danach, ob Abweichungen dieser Norm bestehen. Diese Abweichungen wiederum führen dann zu einem akustischen Signal. „Neben einem Bild gibt es nun also auch einen Ton, wenn es zu einer brenzligen Situation kommt“, erklärt Lebrecht. „Ich selbst habe etwa schon einmal den Bügel offen gelassen, um das zu testen.“
Die neue Software kann nur an Sesselliften eingesetzt werden und wurde an der Herzogenhornbahn in Fahl und am Sessellift auf dem Seebuck installiert. Bei der Zeiger-Sesselbahn sei dies aufgrund einer anderen Technik nicht möglich.
Lebrecht, der seit August Geschäftsführer der Feldbergbahnen ist, macht klar, dass die Software ohnehin geplant war. Unabhängig von dem Unfall habe man sich diese Lösung auf einer Messe angeschaut. Der Unfall des Mädchens habe die Entscheidung, die Software zu installieren, nur nochmals unterstrichen. „Die Digitalisierung wird uns in den nächsten Jahren immer mehr begleiten“, macht Lebrecht klar.
Was war im vergangenen März passiert?
Beim dem Unfall am 7. März war das achtjährige Mädchen vom Sessel der Herzogenhornbahn in Fahl gestürzt. Im November hat nun das Amtsgericht Schönau gegen den Mitarbeiter der Bahn einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der Angeschuldigte soll infolge von Unaufmerksamkeit nicht bemerkt haben, dass die Achtjährige am Einstieg nicht richtig auf den Sitz des Sessellifts habe aufsteigen können und vom Lift nach vorne geschoben worden sei.
Um einen Sturz der Geschädigten in eine Senke zu verhindern, sei sie von einer Mitfahrerin festgehalten worden. Der Angeschuldigte habe die Rufe der Mitfahrerin nicht gehört und den Lift auch nicht abgeschaltet, obwohl die Lage der Geschädigten auf dem Bildschirm der Überwachungsanlage deutlich zu erkennen gewesen sei, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.
Beschuldigter legt Widerspruch ein
Die Mitfahrerin habe das Mädchen weiter bis zu einer beschneiten Stelle ohne Felsen festhalten können und sie dann losgelassen. Der Beschuldigte legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein.