Seit einiger Zeit gibt es Zoff um die Karl-Fuchs-Hütte in Bad Herrenalb. Anwohner beschwerten sich wegen zu lauter und langer Partys. Jetzt gibt es einen Vorschlag zur Zukunft.
Seit einigen Monaten gibt es Ärger um die Karl-Fuchs-Hütte am Rennberg in Bad Herrenalb.
Ursprünglich war sie als Schutzhütte vorgesehen. Anlieger empfinden allerdings die dortigen Feste als Belastung, es soll Partys bis morgens um 2 Uhr gegeben haben. Mittlerweile gibt es sogar einen Verein der Freunde der Karl-Fuchs-Hütte.
Um die Wogen zu glätten und den Status der Hütte endgültig zu klären, haben vier Bad Herrenalber Stadträte einen Antrag eingebracht, mit dem die Karl-Fuchs-Hütte als öffentliche Schutzhütte wiederhergestellt werden soll. Gestellt haben den Antrag Elias Hechinger und Carmen Veit von der UBV sowie Monika Amann und Volker Schlöder von der Fraktion Grüne Plus.
Einst einfache Wander- und Schutzhütte
Der Tagesordnungspunkt lockte dann auch einige Besucher in die öffentliche Gemeinderatssitzung. Denen erklärte Bürgermeister Klaus Hoffmann allerdings, dass in dieser Sitzung keine Entscheidung fallen werde: „Wie beschließen nur, ob der Antrag überhaupt angenommen wird.“ Erst wenn dies durch den Gemeinderat erfolgt sei, könne sich die Verwaltung mit dem Antrag näher befassen.
In ihrer Begründung schreiben die Räte, dass die Karl-Fuchs-Hütte der Stadt mit dem ausdrücklichen Anliegen gestiftet worden sei, „der Öffentlichkeit und insbesondere der Rennberger Bevölkerung als einfache Wander- und Schutzhütte zur Verfügung zu stehen“. Dieses Vermächtnis finde sich auch in der jahrzehntelangen tatsächlichen Nutzung als Rast- und Begegnungsort für Spaziergänger wieder.
Eine konfliktarme Lösung finden
In den vergangenen Jahren habe sich „die Nutzung durch Vereinsaktivitäten zwar zeitweise zu einem stärker veranstaltungsorientierten Betrieb entwickelt“, zugleich hätten ehrenamtliches Engagement und erhebliche Eigenleistungen der Bürgerschaft die Hütte instandgehalten und weiterentwickelt.
Die jüngsten bauordnungsrechtlichen Entscheidungen hätten jedoch dazu geführt, dass diese Form der Nutzung nicht mehr zulässig sei.
Mit dem Antrag soll laut Hechinger, Veit, Amann und Schlöder „eine rechtssichere und zugleich konfliktarme Lösung gefunden werden“: Durch die neue Einordnung der Karl-Fuchs-Hütte werde „der ursprüngliche Charakter als öffentlich zugängliche Wander- und Schutzhütte wiederhergestellt“. Zugleich soll so die Nutzung als Veranstaltungsort beendet werden, „sodass die berechtigten Ruheinteressen der Anwohnerschaft gewahrt bleiben“.
Die Freunde der Karl-Fuchs-Hütte hätten sich, so heißt es im Antrag weiter, „bereit erklärt, die hierfür erforderlichen Rückbaumaßnahmen an Einrichtung und Versorgungsleitungen auf eigene Kosten und in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung durchzuführen“.
Für die Stadt entstünde dadurch lediglich ein begrenzter Verwaltungsaufwand zur bauordnungsrechtlichen Klärung, „während die Allgemeinheit eine niederschwellige, nicht kommerzielle Infrastruktur für Naherholung und Begegnung zurückgewinnt“.
Die Stadträte sind überzeugt: „Dieses Vorgehen stärkt das bürgerschaftliche Engagement, entschärft bestehende Konflikte und erhält einen identitätsstiftenden Ort im Rennberg in einer rechtssicheren und gemeinwohlorientierten Form.“
Nick Friesen, der stellvertretende Bauamtsleiter, gab noch einige Erläuterungen. So sei eine Einstufung als Grillhütte problematisch, weil der Abstand zum Wald weniger als 100 Meter betrage und damit zu gering sei. Dafür müsste eine Sondergenehmigung beantragt werden. Eine Wander- und Schutzhütte sei ein verfahrensfreies Vorhaben.
Dem Antrag schlossen sich fast alle Mitglieder des Gemeinderats an. Bei nur einer Enthaltung wurde er somit angenommen und die Stadtverwaltung somit beauftragt, diese rechtliche Einstufung als Schutzhütte zu beantragen.