Die Stallpflicht wegen der Geflügelpest endete im Schwarzwald-Baar-Kreis am vergangenen Montag. (Symbolbild) Foto: Schwarzwälder Bote

Ein Tag auf den viele Besucher des Sinkinger Taubenmarkts sehnsüchtig gewartet haben – erstmals seit dem 28. Dezember durften nach Beendigung der Stallpflicht für Geflügel wieder Tauben, Hühner und Vögel angeboten werden.

Niedereschach-Fischbach - Entsprechend groß war am Sonntag die Nachfrage nach Federvieh jeglicher Art. Die Stallpflicht wegen der Geflügelpest endete im Schwarzwald-Baar-Kreis am vergangenen Montag. "Die Seuchenlage im Südwesten ist günstig, im übrigen Bundesgebiet weiter kritisch", heißt es dazu von Seiten des Landratsamts.

Geflügelhalter sollten Tiere weiterhin schützen

Claus Zoch, Vorsitzender des Vereins "Sinkinger Taubenmarkt" und Marktleiter Karl Buksmann zeigten sich am Sonntag erleichtert darüber, dass auf dem traditionellen Taubenmarkt wieder Geflügel angeboten werden darf. Trotzdem, so beide im Einklang, sollten alle Geflügelhalter ihre Tiere auch weiterhin bestmöglich vor einem Seucheneintrag über Wildvögel schützen. Insbesondere sollten bei Auslauf- und Freilandhaltungen Kontakte mit Wildvögeln sowie eine Viruseinschleppung über Einstreu, Futter und Trinkwasser in die Haustierbestände verhindert werden. Sofern möglich, sollen die Tiere im Stall oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden. So könne die Seucheneintragung in Nutzgeflügelbestände und sonstige Vogelhaltungen durch Wildvögel verhindert werden.

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Bei den Geflügelpestausbrüchen seit November handelt es sich um ein deutschland- und europaweites Geschehen, welches überwiegend Wildvögel betrifft. Allein in Deutschland liegen inzwischen zirka 830 Seuchenmeldungen bei Wildvögeln vor. Die Tiere wurden in den meisten Fällen bereits tot aufgefunden. Es handelt sich hauptsächlich um Wildgänse, Schwäne, Wildenten und Möwen. Als Aasfresser und Beutegreifer sind immer wieder auch Greifvögel sowie vereinzelt Eulen und Raben betroffen. Der Schwerpunkt liegt in Norddeutschland.

Zahlreiche Wildvögel wurden untersucht

In Baden-Württemberg blieb es bislang mit fünf Fällen bei Wildvögeln (ein Schwan, drei Mäusebussarde, eine Rabenkrähe) bei einem begrenzten Problem. Nach der Seuchenfeststellung auf der Baar wurden in den Landkreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen zahlreiche tot aufgefundene Wildvögel und vereinzelt auch Hausgeflügel von den Veterinärämtern beprobt und am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg auf Geflügelpest untersucht – bei allen war das Ergebnis negativ. Nur deshalb konnten die angeordneten Maßnahmen nun wiederzurückgenommen werden – sehr zur Freude des Vereins "Sinkinger Taubenmarkt" und vieler Geflügelhalter.

Dies dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entwicklung der Seuchenlage derzeit nur im Südwesten günstig ist, heißt es hierzu aus dem Landratsamt.