Wie das Bezirksligaspiel SGM Gruol/Erlaheim gegen den SV Bubsheim gewertet wird, entscheidet am Dienstagabend das Sportgericht der Verbands- und Landesligen. Foto: Volker Hartmann/dpa

Die Wertung der Bezirksligapartie zwischen der SGM Gruol/Erlaheim und Bubsheim wird neu verhandelt. Die Entscheidung könnte auch Einfluss auf ein Landesliga-Spiel haben.

Der Blick auf die Tabelle der Bezirksliga Schwarzwald/Zollern sorgte in den vergangenen Tagen eher für Verwirrung, denn für Klarheit. Am vergangenen Mittwoch bekam die SGM Gruol/Erlaheim vom Sportgericht des Bezirks die drei Punkte aus der Partie gegen den SV Bubsheim zugesprochen.

 

Am 2. November hatte sich der Schiedsrichter beim Stand von 1:0 an der Hand verletzt und konnte nicht mehr weitermachen. Ein ausgebildeter, geeigneter und neutraler Unparteiischer war vor Ort – die Gäste aus Bubsheim wollten jedoch nicht mehr weiterspielen. Das Sportgericht entschied daraufhin, dass das Spiel mit 3:0 für die SGM Gruol/Erlaheim gewertet wird, die Punkte wurden in der Tabelle der SGM gutgeschrieben.

So weit, so normal. Doch kurze Zeit später waren die Punkte in der Tabelle in fussball.de wieder weg. Den Grund lieferte Heiner Baumeister, WFV-Pressesprecher: „In der Tat hat Bubsheim Einspruch eingelegt, der morgen vom Sportgericht der Verbands- und Landesligen verhandelt wird“, erklärte er am Montag.

Gihr: „Wir werden sehen“

Jochen Gihr, Trainer der SGM, erklärt auf Nachfrage unserer Redaktion: „Eine Neuansetzung würde ich nicht verstehen. Es war ein astreiner und neutraler Schiedsrichter vor Ort. Ich habe schon an dem Sonntag nicht verstanden, wieso Bubsheim nicht weiterspielt. Beziehungsweise man kann es sich schon denken, wir hätten zu dem Zeitpunkt schon 5:0 führen können.“ Für Gihr und Co. heißt es nun „abwarten“. Er sagt: „Wir werden sehen.“

Ein zweiter Fall gibt dem Ganzen eine spezielle Note

Wie sich das Gericht entscheidet wird, ist völlig offen – und bekommt durch einen ähnlichen Fall in der Landesliga einen spezielle Note. Denn nur eine Woche nach dem Abbruch in Erlaheim wurde auch die Begegnung zwischen dem SV Seedorf und dem SSC Tübingen nach gut 60 Minuten aufgrund einer Verletzung des Schiedsrichters abgebrochen.

Das war beim Spiel SV Seedorf gegen SSC Tübingen los

Die Gäste aus Tübingen, die zum Zeitpunkt des Abbruchs mit 3:1 führten, versuchten danach alles, um das Spiel ordnungsgemäß zu beenden. Mehrere ausgebildete Schiedsrichter, darunter SSC-Trainer und Torwart, boten an, als Linienrichter zu fungieren, damit einer der beiden eingeteilten Assistenten als Hauptschiri aufrücken kann.

Doch Seedorf lehnte ab und die Partie wurde abgebrochen. Auch eine Woche danach ist noch offen, wie es weitergeht – ein neuer Termin steht noch nicht in fussball.de. Denkbar, dass das Sportgericht der Verbands- und Landesligen am Dienstag in seiner Sitzung über das Vorgehen bei beiden Spielen entscheidet.

Im Regelwerk ist der Fall nicht klar geregelt

Die Entscheidung dazu dürfte durchaus spannend sein. Denn im Regelwerk des WFV ist nicht klar geregelt, was bei einer Verletzung des Schiedsrichters passiert. Im Gegensatz zur Situation, wenn ein Schiri gar nicht erscheint: Dann müssen sich die beiden Vereine „ernstlich bemühen, einen anderen Schiedsrichter zu finden“. Ist ein geeigneter Unparteiischer vor Ort und einer der Vereine weigert sich, zu spielen, wird die Partie gegen ihn gewertet. Eine Regelung, auf die sich das Bezirkssportgericht in erster Instanz stützte.

Schafft das Sportgericht einen Präzedenzfall?

Weiter unten im Paragraf 55 der WFV-Spielordnung heißt es jedoch auch: „Bei Spielabbruch durch einen Verbandsschiedsrichter darf kein anderer Verbandsschiedsrichter das Spiel fortsetzen.“ Allerdings: Zählt die Verletzung des Schiedsrichters als Abbruch? Diese Frage wird wohl am Dienstagabend das Sportgericht beantworten und damit auch einen Präzedenzfall schaffen.