Wegen des erwarteten Interesses hat das Arbeitsgericht die Verhandlung eigens in einen größeren Saal verlegt. Foto: dpa

Hat sie die Uni-Spitze über den Spanner-Fall nicht ausreichend informiert? Dagegen wehrt sich die Juristin vor dem Arbeitsgericht.

Nach der „Spanner-Affäre“ an der Universität Freiburg spitzt sich der interne Konflikt zwischen dem Rektorat und der inzwischen gekündigten Personalchefin weiter zu.

 

Noch vor einem Gütetermin beim Arbeitsgericht Freiburg am kommenden Montag, bei dem es um eine Abmahnung wegen angeblich verletzter Informationspflichten geht, hat die Anwältin der Juristin dort eine neue Klage eingereicht. Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte, soll die Uni damit veranlasst werden, die bisher nicht genannten Gründe für die außerordentliche und fristlose Kündigung mitzuteilen. Gegen die Kündigung selbst liege noch keine Klage vor.

Hintergrund der Streitigkeiten ist der Fall eines einstigen Uni-Mitarbeiters, der Hunderte von Frauen – Studentinnen und Kollegen – heimlich in intimen Situationen gefilmt hatte. Nicht nur in einer von ihm vermieteten Wohngemeinschaft, sondern auch in Räumen der Uni hatte er dazu versteckte Kameras angebracht. Vom Amtsgericht Freiburg war der Mann im März zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, die noch nicht rechtskräftig ist. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt und will eine höhere Strafe erreichen.

Rektorin soll persönlich vor Gericht erscheinen

Die Uni-Spitze um Rektorin Kerstin Krieglstein steht in der Kritik, weil sie intern nicht früher und offensiver über den Fall informiert habe. Die Güteverhandlung am nächsten Montag hat das Arbeitsgericht wegen des erwarteten öffentlichen Interesses eigens in einen größeren Saal verlegt. Mit der Klage wehrt sich die Personalchefin gegen eine Abmahnung, weil sie das Rektorat vor einer Stellungnahme zu der „Spanner-Affäre“ nicht umfassend informiert habe. Diesen Vorwurf weist sie vehement zurück.

In einer Mitteilung an die Uni-Gremien hatte sie die interne Kommunikation zuvor eingehend dokumentiert. Die Uni sah darin einen möglichen Datenschutzverstoß; dies soll auch Hintergrund der Kündigung sein. Mit einem ergänzenden Antrag fordert die Frau laut dem Gerichtssprecher, dass das Rektorat die Vorwürfe auch gegenüber dem Studierendenrat widerrufen solle.

Für den Gütetermin hat das Gericht das persönliche Erscheinen der Rektorin Krieglstein angeordnet. Gleichwohl könne sie sich von jemanden vertreten lassen, der zur Aufklärung beitragen könne und zum Abschluss eines Vergleichs ermächtigt sei, erläuterte der Sprecher. Auch bei einem weiteren Gütetermin Ende Mai, wo es um die Kündigungsgründe geht, soll Krieglstein persönlich erscheinen.

Irritationen um angeblichen Maulkorb

Irritationen gibt es derweil um die jüngste Sitzung der Studierendenrates, in der wegen der Spanner-Affäre auch die Rektorin und der zuständige Prorektor anwesend waren. Im Protokoll wurde der Professor mit Sätzen zitiert, wonach das Wissenschaftsministerium der Uni für Auskünfte an die Presse eine Art Maulkorb erteilt habe. Dies gesagt zu haben bestreitet der Mann nach Auskunft der Uni und des Ministeriums; es sei vielmehr um Ratschläge des Justiziariats der Uni für die Pressearbeit gegangen. Inzwischen ist das bereits veröffentlichte Protokoll von der Homepage des „Stura“ verschwunden.

Ein Ministeriumssprecher betonte, es gebe keine Vorgaben an die Uni, wie, was und wann sie kommunizieren solle. Das Ressort von Petra Olschowski (Grüne) hatte eine Ex-Justizministerin und einstige Richterin damit beauftragt, die internen Vorgänge um die „Spanner-Affäre“ zu untersuchen. Ein Ergebnis soll bis zum Herbst vorliegen.