Die Polizei durchsuchte am Montag in der Konstanzer Straße in Villingen die Wohnung des 22-Jährigen, die zuvor vom SEK gestürmt worden war. Foto: Marc Eich

Nach einem SEK-Einsatz in Villingen und der Festnahme eines 22-Jährigen haben die Ermittlungsbehörden nun Details zu dem Fall genannt. Dem Mann wird ein bewaffneter Raubüberfall vorgeworfen.

Polizei und Staatsanwaltschaft ist, wie sie am Mittwoch mitteilten, ein Ermittlungserfolg gelungen. Sie haben einen jungen Mann ausfindig machen können, der dringend verdächtigt wird, vor knapp einem Monat ein Wettbüro in der Villinger Innenstadt überfallen zu haben.

Nach Angaben der Polizei betrat der Täter damals – am 20. April gegen 17.50 Uhr – ein Wettbüro in der Bogengasse, bedrohte eine Angestellte mit einer Waffe und forderte Geld. Mit mehreren hundert Euro Bargeld war der Mann anschließend in Richtung Gymnasium am Romäusring sowie Theater am Ring geflüchtet.

Zwei Zeugen konnten den Täter noch bis zu dem Zeitpunkt verfolgen, als er auf ein Fahrrad stieg und Richtung Hubenloch fuhr. Im Bereich des Hallenbads verlor sich seine Spur. Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Rottweil führten schließlich zu dem 22-Jährigen. Am Montag beorderten die Ermittler deshalb das Spezialeinsatzkommando (SEK) nach Villingen, um den dringend Tatverdächtigen in seiner Wohnung in der Konstanzer Straße festzunehmen. Aufgrund der bei dem Überfall eingesetzten Waffe waren die Spezialkräfte hinzugezogen worden.

Der Täter stellt sich wohl selbst

Diese stürmten gegen 16.30 Uhr die Wohnung des 22-Jährigen, der dort mit seiner Mutter leben soll. Der Tatverdächtige war jedoch zuvor offenbar geflüchtet, auch die Mutter war nicht zuhause. Informationen unserer Redaktion zufolge stellte er sich am Abend der Polizei und wurde daraufhin festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz ordnete der zuständige Haftrichter die Untersuchungshaft für den mutmaßlichen Täter an, der in eine Justizvollzugsanstalt kam. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an. Laut Strafgesetzbuch muss der Mann mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen – für schweren Raub, bei dem eine Waffe verwendet wurde, ist eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vorgesehen.