Wegen fahrlässiger Tötung muss sich ein Mann verantworten. Er hatte einen tödlichen Unfall verursacht. Die Staatsanwaltschaft hat neue Informationen, wie es zum Unglück kam.
Nachdem bekannt wurde, dass ein zum Unfallzeitpunkt 18-Jähriger sich vor dem Amtsgericht Gengenbach wegen fahrlässiger Tötung veamtworten muss (wir haben berichtet), gibt es von der Staatanwaltschaft Offenburg nun weitere Informationen zu dem Fall.
Der junge Mann war Anfang November 2024 auf der B 33 bei Steinach auf die Gegenfahrbahn geraten und stieß dabei mit einem anderen Auto zusammen. Die beiden Insassen, zwei 81-jährige Senioren, starben bei der Kollision. Die Ermittlungen zur Unfallursache führten dazu, dass der Unfallverursacher sich etwas mehr als ein Jahr nach dem Unglück vor dem Amtsgericht Gengenbach wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss. Doch warum genau? Inwiefern war der junge Mann fahrlässig? Eine konkrete Antwort, ob er zum Beispiel durch sein Handy abgelenkt war, gibt die Staatsanwaltschaft Offenburg nicht. „Dem Angeklagten liegt zur Last, als PKW-Fahrer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen zu haben und dadurch in den Gegenverkehr gefahren zu sein“, erklärt die Staatsanwaltschaft. Durch diese Fahrlässigkeit sei es zu dem folgenschweren Zusammenstoß mit einem auf der Gegenfahrbahn fahrenden Fahrzeug gekommen, bei dem den die Insassen des entgegenkommenden Fahrzeugs tödlich verletzt wurden.
Die Staatsanwaltschaft führt auch aus, wie sie zu diesem Schluss gekommen ist: An der Unfallstelle hat die Verkehrspolizei demnach eine umfangreiche Unfallaufnahme ausgeführt, außerdem wurde ein Unfallrekonstruktionsgutachten eingeholt und die Daten des Mobiltelefons des Angeklagten erhoben. „Das Gericht hat darüber hinaus für die Hauptverhandlung einen Sachverständigen für Fahrzeugelektrik und -elektronik hinzugezogen.“
Sachverständige und Gutachter haben den Unfall genau untersucht
Was genau all diese Untersuchungen ergaben und inwiefern sie Anhaltspunkte sie zum Grund für das Fahren auf die Gegenfahrbahn gaben, soll bei d der Hauptverhandlung ausgeführt werden.
Die Offenburger Staatsanwaltschaft erklärt auch, was der Tatbestand „fahrlässige Tötung“ beinhaltet: „Eine fahrlässige Tötung liegt vor, wenn durch Fahrlässigkeit und nicht vorsätzlich der Tod eines Menschen verursacht worden ist“, führt sie aus. „Fahrlässigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang vereinfacht gesagt, dass ein Fahrer objektiv die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt – und dies für ihn subjektiv auch erkennbar war.“
Die im Falle einer Verurteilung zu erwartende Strafe hänge davon ab, ob das Gericht zur Anwendung von Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht gelangt. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht richte sich die zu erwartende Sanktion maßgeblich nach dem Erziehungsgedanken. Sofern Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gelangt, umfasst der Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Daneben kommen – unabhängig von der Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht – auch führerscheinrechtliche Konsequenzen in Betracht, nämlich die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.
Die Staatsanwaltschaft betont aber auch: „Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.“
Da der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt 18 Jahre alt war, handelt es sich laut der Staatsanwaltschaft um einen Heranwachsenden im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Die Verhandlung findet statt am 18. November.