Das Unfall-Motorrad liegt auf der Landstraße zwischen Geislingen und Balingen. Foto: Maier

Bei einem Verkehrsunfall wurden im April sowohl ein Motorradfahrer als auch seine Mitfahrerin schwer verletzt. Nun stand der Motorradfahrer vor Gericht und musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Er wurde verurteilt.

Balingen/Geislingen - Am 22. April diesen Jahres ereignete sich der Verkehrsunfall zwischen Geislingen und Balingen, bei welchem ein Motorrad bei einem Überholvorgang gegen ein entgegenkommendes Fahrzeug krachte. Sowohl der damals 23-jährige Motorradfahrer als auch seine 18-jährige Mitfahrerin wurden schwer verletzt. Am Freitag musste sich der Balinger Motorradfahrer nun vor Gericht verantworten.

Nach Zeugenaussagen und Beurteilung eines Sachverständigers sei der Fahrer mit seiner Yamaha auf der L 415 in Richtung Balingen unterwegs gewesen, als er etwa 30 Meter nach dem Geislinger Ortsausgang in einer leichten Rechtskurve einen vor ihm fahrenden BMW überholen wollte.

Kurz vor dem Ortsausgang habe der Motorradfahrer seiner damaligen Partnerin ein Zeichen gegeben, dass sie sich gut festhalten soll, er beschleunige jetzt. Nur etwa eine halbe Sekunde, nachdem er zum Überholen angesetzt hatte, gab es den Knall: Das Motorrad prallte frontal mit einem entgegenkommenden Peugeot zusammen. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seine Maschine, er und seine Mitfahrerin wurden mehrere Meter weit durch die Luft geschleudert. Das Motorrad wurde nach rechts gedrückt und beschädigte den voraus fahrenden BMW. Es ergab sich ein Sachschaden an allen drei beteiligten Fahrzeugen von rund 17.000 Euro.

Bleibende Verletzungen

Beide haben von dem Unfall schwere Verletzungen davon getragen, mit Dauerschäden, wie der Verteidiger feststellte. Die damals 18-Jährige erlitt unter anderem ein gebrochenes Becken, eine Oberschenkelfraktur, außerdem musste ihr eine Kniegelenkprothese eingesetzt werden. Nach dem Unfall hat sie sich von ihm getrennt, möchte nichts mehr mit ihm zu tun haben, "weil jetzt einfach das Vertrauen fehlt".

Die damalige Partnerin sei regelmäßig als Beifahrerin mitgefahren, wie die Richterin aus einer Vernehmung der Polizei vor Gericht vorlas. Persönlich war sie nicht vor Gericht erschienen. "Wir haben den Peugeot beide nicht kommen sehen", sagte die Mitfahrerin bei der Polizei aus. Das Fahrverhalten des 23-Jährigen bewertete die Mitfahrerin wie folgt: "Er fährt eigentlich immer sicher und vorausschauend."

Nicht zu schnell gefahren

Von einer erhöhten Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt sei weder bei der entgegenkommenden Peugeot-Fahrerin noch dem Motorradfahrer auszugehen, so der Sachverständige vor Gericht.

Über den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung waren sich Staatsanwältin und Verteidigung im Endplädoyer einig. Ob eine Verkehrsgefährdung vorliegt, zweifelte der Verteidiger jedoch an: Für diese Anklage müsse sowohl eine Verkehrswidrigkeit als auch Rücksichtslosigkeit vorliegen. Letzteres sehe er beim Angeklagten als nicht gegeben. Als Grund hierfür nannte er die Aussage der Mitfahrerin und die Einschätzung des Sachverständigers: "Es zeichnet sich das Bild eines sicheren und vorausschauenden Fahrers, nicht von einem Verkehrsrowdy", so der Verteidiger.

Motorradfahrer zeigt Reue

Der Angeklagte, welcher bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte, zeigte Reue, indem er sich vor Gericht bei allen Beteiligten entschuldigte: "Ich hoffe, dass mir alle verzeihen können."

Doch die Richterin widersprach dem Verteidiger in ihrem Urteil. An besagtem Unfalltag schien der Angeklagte nicht wie sonst sicher und vorausschauend gefahren zu sein. "Ich bin mir sicher, er hat den Unfall nicht provoziert", so die Richterin. "Aber das Auto wäre nicht zu übersehen gewesen, wenn man sorgfältig geschaut hätte." Daher wurde der Fahrer für schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 10 Euro verurteilt. Außerdem wird ihm der Führerschein für weitere sieben Monate entzogen.