Die Jugendkammer am Landgericht Offenburg hat den 16-Jährigen schuldig gesprochen. Seine Verteidiger haben nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Foto: Armbruster

Nach dem Urteil gegen einen 16-Jährigen wegen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung an der Offenburger Waldbachschule hat die Verteidigung dem Landgericht zufolge Revision eingelegt.

Für Revisionen gegen Urteile der Jugendkammer sei der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zuständig, teilte eine Sprecherin des Offenburger Landgerichts mit. Dabei wird geprüft, ob das Gesetz richtig angewendet und ausgelegt wurde. Die Revision wurde laut der Sprecherin bisher nicht begründet.

Am Dienstag vergangener Woche, rund acht Monate nach den tödlichen Schüssen an der Schule, hatte das Landgericht den Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Der Angeklagte war laut Urteil im November vergangenen Jahres mit einer Pistole in die Schule gekommen und hatte einen 15-Jährigen im Klassenraum erschossen. Die Tötung des Schülers in der sonderpädagogischen Waldbachschule hatte auch über Baden-Württemberg hinaus Trauer und Entsetzen ausgelöst.

Auch Eltern des 16-Jährigen sind am Landgericht angeklagt

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dornkamp hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung mitgeteilt, das Verteidigerteam werde die Gerichtsentscheidung auf Fehler und mögliche Rechtsmittelmöglichkeiten überprüfen. Zunächst gab es vor der Kanzlei keine Stellungnahme zur Revision.

Die Gerichtssprecherin machte deutlich, das Urteil müsse zunächst zu den Akten gebracht und dann den Beteiligten zugestellt werden. Dann müsse die Revision begründet werden.

Die Offenburger Staatsanwaltschaft hatte auch die Eltern des mutmaßlichen Schützen angeklagt. Ihnen werden laut einer Mitteilung von Mitte Juli fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Die von ihrem Sohn verwendete Pistole habe sich unerlaubterweise im Besitz der Eltern befunden und sei nicht ausreichend gesichert worden, so dass der mutmaßliche Schütze auf sie zugreifen konnte - so lautet der Vorwurf der Anklagebehörde. Die Große Strafkammer des Landgerichts muss noch darüber entscheiden, ob sie ein Hauptverfahren eröffnet.