Beim Aufeinandertreffen zweier Gruppen auf einem Parkplatz am Offenburger Kreuzschlag fielen im März Schüsse – nun landet der Fall vor Gericht. Foto: Dürr/Einsatz-Report 24

Nachdem im März auf einem Parkplatz im Offenburger Kreuzschlag Schüsse fielen, hat die Staatsanwaltschaft nun drei junge Männer angeklagt.

Der Vorfall hatte im März dieses Jahres für Aufsehen gesorgt: Die drei deutschen Staatsangehörigen – einer 22, die anderen beiden 20 Jahre alt – sollen sich am Abend des 23. März auf den Parkplatz des ehemaligen B1-Baumarkts in der Schutterwälder Straße begeben haben, um eine Gruppe von insgesamt sieben Personen anzugreifen.

 

Einer der Heranwachsenden soll mehrere Schüsse mit einer scharfen Schusswaffe abgefeuert haben, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Ein zweiter beschädigte mit einem Baseballschläger deren Pkw – verletzt wurde niemand.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wollten die Beschuldigten wegen einer vorausgehenden körperlichen Auseinandersetzung Vergeltung üben. Alle drei sollen bei dem Angriff in Kauf genommen haben, ihre sieben Kontrahenten zu töten.

Anklage lautet auf versuchten Totschlag

Die Anklage lautet unter anderem auf „mittäterschaftlich begangenen versuchten Totschlag“. Der junge Mann, der die Schüsse abgegeben haben soll, befindet sich seit seiner Festnahme am Tag nach der Tat in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Offenburg erhoben. Diese hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden.

22-Jährigem drohen bis zu 15 Jahre Haft

Dem 22-Jährigen droht im Falle seiner Verurteilung eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Diese Strafe droht bei Erweislichkeit auch den zwei Heranwachsenden, es sei denn, das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass sie bei Tatbegehung noch die Entwicklungsreife von Jugendlichen hatten.

In dem Fall droht ihnen eine Jugendstrafe nach dem Jugendgerichtsgesetz zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung, betont die Staatsanwaltschaft.