Ein Angeklagter vor dem Landgericht soll im März 2025 auf einem Parkplatz in Richtung einer rivalisierenden Gruppe geschossen haben. Nun wurde er verurteilt.
„Der Tat geht eine länger zurückreichende Geschichte voraus“, stellte der vorsitzende Richter Stephan Hofsäß am Freitag fest. Er ging bei der Begründung des Urteils auf die Rivalität zweier Gruppen ein. Deren Streitigkeiten, die Beleidigungen, Schlägereien und Bedrohungen umfassten, sei am Abend des 23. März 2025 eskaliert. Der aus Offenburg stammende Hauptangeklagte soll zur Einschüchterung seiner Kontrahenten eine scharfe Waffe mit Munition geliehen haben. Dann sei er mit zwei Freunden, die ebenfalls angeklagt wurden, zu einem Parkplatz eines Offenburgs Baumarkts gefahren.
Sein Ziel sei es gewesen, die feindliche Gruppe einzuschüchtern. Dazu habe er bei der Ankunft einen Schuss in die Luft abgegeben, der als Warnung dienen sollte. Im Anschluss lief er in Richtung der Gruppe und gab vier weitere Schüsse ab. Diese schlugen teilweise in einer Plakatwand und in der Fassade des Baumarkts ein.
Laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft galten die Schüsse drei vor der Konfrontation fliehenden Mitgliedern einer siebenköpfigen Gruppe. Die Projektile seien „in deren unmittelbarer Nähe“ eingeschlagen. Bei dem Angriff wurde niemand verletzt – dies sei großes Glück gewesen. Eine der Nebenkläger sei seit dem Angriff in psychischer Behandlung und könne nicht mehr arbeiten, erläuterte Hofsäß bei der Urteilsbegründung die Tatfolgen.
Schüsse wurden laut Gericht gezielt abgegeben
Der Hauptangeklagte bestritt den Vorwurf des versuchten Totschlags vehement und gab an, nicht zielgerichtet auf die Gruppe geschossen zu haben. Dieser Einlassung konnte Hofsäß indes nicht folgen: „Wir gehen davon aus, dass einige der Schüsse gezielt auf die Flüchtenden abgegeben wurden.“ Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, jemanden zu treffen. Es sei davon auszugehen, dass es ihm gleichgültig gewesen war, dass Menschen schwer oder gar tödlich verletzt verletzt werden könnten.
Das Gericht nahm dem Hauptangeklagten jedoch ab, dass er seine Kontrahenten einschüchtern wollte und kein direkter Vorsatz vorliegt. Der Konsum von Kokain und Cannabis vor der Tat habe laut Urteilsbegründung nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt. Dies habe der Sachverständige im Laufe des Verfahrens bestätigt. Durch den vorangegangenen langjährigen Konsum habe sich der Angeklagte an die hohe Dosis Kokain gewöhnt, die er am 23. März zu sich genommen habe.
Dem Angeklagten halte man zugute, dass es wahrscheinlich eine spontane Aktion war und nicht längerfristig geplant wurde. Außerdem habe er sich in der Verhandlung entschuldigt und Reue gezeigt. „Andererseits sind sie bereits 2024 zu Bewährung verurteilt worden und haben aus einem relativ geringen Anlass eine völlig übertriebene Reaktion gezeigt.“, betonte Hofsäß.
Richter wandte sich direkt an den Angeklagten
Die Entscheidung, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden sei, konnte das Gericht schnell treffen. Der Hauptangeklagte habe „Probleme in der Entwicklung, keine Erfolge in der schulischen Laufbahn und bei seiner Einlassung vor Gericht jugendlich gewirkt“. Daher kam die Strafkammer zu folgendem Urteil: Der zum Tatzeitpunkt 20-jährige wurde wegen versuchten Totschlags in drei Fällen zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt.
„Ich sehe bei Ihnen einen erheblichen Erziehungsbedarf, auch wegen ihres Drogenkonsums“, wandte sich Hofsäß direkt an den Hauptangeklagten. Der habe „wie in einem Gangsterfilm“ agiert und aus Sicht des Richters nicht verstanden, wie falsch er sich verhalten hat. Die Jugendstrafe erachte er aufgrund des „erheblichen Tatbilds“ mit Gebrauch einer scharfen Waffe für „angemessen und erforderlich“.
Die beiden anderen Angeklagten – der Fahrer und sein Bruder – wurden jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.
Tumulte im Publikum
Bei der Urteilsverkündung für den Hauptangeklagten reagierten zwei Zuhörer empört. Dabei fielen auch mehrere Schimpfwörter, die direkt an Richter Stephan Hofsäß gerichtet waren. Daraufhin wurde ein Mann von Hofsäß aufgefordert, den Saal zu verlassen. Draußen kam es zu einer kurzen Auseinandersetzung mit Wachtmeistern, bevor Ruhe einkehrte und Hofsäß mit der Begründung des Urteils fortsetzte.