Die Tatverdächtigen stehen vor dem Offenburger Landgericht. Foto: Armbruster

Drei junge Männer sollen am 23. März in Offenburg eine Gruppe von Personen gezielt mit einer scharfen Waffe angegriffen haben. Der Prozess hat nun begonnen.

Die Handschellen klirren, ein junger Mann wird in den Saal geführt. Die zwei weiteren Angeklagten dürfen ohne Einschränkung hineingehen. Zum Auftakt der Gerichtsverhandlung am Mittwochmorgen, die gut besucht war, stand die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Mittelpunkt.

 

Rückblick: Die drei Angeklagten (Ein 20- und zwei 22-Jähriger) sollen sich zusammen mit einem bisher noch unbekannten Mitstreiter am Sonntag, 23. März, gegen 20.30 Uhr mit einem Pkw zu einem Parkplatz eines ehemaligen Einkaufsmarkts im Offenburger Stadtteil Kreuzschlag begeben haben.

Die Männer seien aus dem Auto gestiegen und laut Zeugen auf eine Gruppe von sieben Personen vor dem Parkplatz zugegangen. Anschließend soll sich ein Streit entwickelt haben, der eskalierte. Einer der Männer soll zu einer Schusswaffe gegriffen haben und mehrere Schüsse auf einen der weglaufenden Menschen abgegeben haben.

Angriff mit einem Baseballschläger

Zudem zerstörte einer der Angeklagten mit dem Baseballschläger ein Auto. Projektile der Waffe schlugen in den Fenstern des ehemaligen Einkaufsmarkts ein. Verletzt wurde dabei niemand. Kriminaltechnikern zufolge wurde wohl eine scharfe Schusswaffe verwendet. Laut Ermittlungen kannten sich die beiden Parteien, die Tat galt mutmaßlich der Vergeltung für eine frühere Auseinandersetzung zwischen den Parteien.

Die Angeklagten haben den Tod der anderen Personen billigend in Kauf genommen

Der Staatsanwalt erhob gegen die drei Beschuldigten Anklage wegen versuchten Totschlags in sieben Fällen, wegen Sachbeschädigung und wegen unerlaubtes Führen einer Waffe. Die Angeklagten haben durch das gezielte Schießen den Tod der anderen Personen billigend in Kauf genommen, so die Argumentation des Staatsanwalts.

Die Angeklagten werden jeweils von einem Anwalt verteidigt, eine Rechtsanwältin wurde als Vertreterin der sieben Nebenkläger bestellt. Der jüngste Angeklagte befindet sich seit dem 24. März in Untersuchungshaft. Auch eine Vertreterin der Jugendhilfe, die einen der Angeklagten betreut, war beim Prozessauftakt anwesend. Angaben zur Person wollen laut den Anwälten zwei der Angeklagten machen. Zur Sache wollte sich ein weiterer erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern, erklärte sein Verteidiger. Man werde indes einen Sachverständigen brauchen, da aufgrund von Medikamenteneinnahme bei der Tat die Schuldfähigkeit geprüft werden müsse. Für den nächsten Termin am Freitag seien keine Zeugenaussagen vorgesehen, nur Einlassungen der Angeklagten, erklärte der Richter zum Abschluss.