Fast zweieinhalb Jahre nachdem ein 15-Jähriger einen Mitschüler an einer Offenburger Schule mit Schüssen tötete, stehen dessen Eltern ab Dienstag vor Gericht.
Gegen Mittag des 9. November 2023 betrat der damals 15-jährige Schütze ein Klassenzimmer seiner Schule in Offenburg. Bei sich trug er eine Pistole, reichlich Munition und einen selbstgebauten Brandsatz. Vor den Augen seiner Mitschüler richtete er die Handfeuerwaffe gegen sein Opfer – und drückte ab.
Einem zufällig anwesenden Vater gelang es kurz darauf, den Angreifer zu entwaffnen, hinzugerufene Polizeibeamte nahmen ihn fest. Für den tödlich getroffenen Schüler kam jede Hilfe zu spät: Er starb wenig später im Krankenhaus. Der Schütze wurde bereits im Juli 2024 wegen Mordes zu insgesamt acht Jahren und neun Monaten verurteilt.
Nun wird das mutmaßlich letzte Kapitel der juristischen Aufarbeitung des tragischen Falls aufgeschlagen: Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits im Juli 2024 Anklage gegen die Eltern des Schützen der Waldbachschule erhoben hatte, steht nun endlich der Prozessauftakt bevor. Ab Dienstag, 14. April, verhandelt die zweite große Strafkammer des Landgerichts Offenburg die Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
Pistole und Munition sollen zugänglich gewesen sein
Den beiden wird vorgeworfen, am 9. November 2023 in ihrem gemeinsamen Schlafzimmer in einem Tresor im Kleiderschrank ohne hinreichende Zugriffssicherung für Dritte eine Pistole nebst Munition sowie ein unzulässig verändertes Luftdruckgewehr aufbewahrt zu haben, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts Offenburg. Sie sollen zudem nicht über die erforderliche Erlaubnis für den Besitz dieser Gegenstände verfügt haben.
Der Sohn der Angeklagten tötete mit eben dieser Pistole, die er samt Munition zuvor aus dem Safe entnommen haben soll, seinen Mitschüler. „Die Möglichkeit, dass ihr Sohn die Pistole entnehmen und einen Menschen töten könnte, soll für die Angeklagten vorhersehbar gewesen sein“, so die Mitteilung.
Das Opfer der Tat war im Moment des Angriffs arg- und wehrlos gewesen, ist der Schluss, zu dem das Landgericht Offenburg 2024 im Verfahren gegen den jugendlichen Schützen kam. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei damit erfüllt.
Der damals 15-Jährige habe zudem versucht, den Brandsatz zu zünden. Er wurde daher auch wegen versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt. Mit einer Revision scheiterten die Verteidiger des Angeklagten später am Bundesgerichtshof, das Urteil des Landgerichts ist also rechtskräftig.
Weiterer Schüler wurde als Mitwisser verurteilt
Es sollte nicht der letzte Richterspruch in der Sache sein: Das Amtsgericht Offenburg verurteilte im August 2024 einen 16-Jähren, weil er die geplante Mordtat an der Waldbachschule nicht angezeigt hatte. Der Jugendliche musste sogenannte Erziehungsgespräche bei der Jugendgerichtshilfe führen und sich zudem weiter in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandeln lassen.
Viel mehr ist über den Prozess nicht bekannt. Beide Verhandlungen liefen angesichts des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Viele Fragen blieben so offen – etwa zum Motiv des jugendlichen Mörders. Das Verfahren der Eltern könnte nun womöglich die ein oder andere offene Frage zu dem tragischen Tod des 15-jährigen Mitschülers ihres Sohnes klären.
Die Terminierung der Hauptverhandlung gegen die nun Angeklagten dauerte unter anderem so lange, „da die zuständige Kammer durch vorrangig zu terminierende Haftsachen ausgelastet war“, teilte Landgerichtssprecher Matthias Bäurle bereits im Herbst auf Anfrage unserer Redaktion mit.
In Deutschland gilt ein Beschleunigungsgebot bei Haftsachen. Heißt, dass alle beteiligten Staatsorgane mit „größtmöglicher Beschleunigung“ voranzutreiben haben, solange sich ein Beschuldigter in U-Haft befindet. Fälle, in denen das nicht so ist, zögern sich daher häufig lange hinaus.