Ein 15-Jähriger erschoss im Herbst 2023 an seiner Offenburger Schule einen Gleichaltrigen. Nun stehen die Eltern des Schützen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Vater Handwerker, Mutter Bürokraft, großes Stadthaus, kleiner Garten – der Prozessauftakt gegen die Eltern des Schützen hat etwas mehr Licht auf die Lebensumstände des heute 17-jährigen Täters geworfen. Der sitzt derzeit eine mehrjährige Haftstrafe wegen des Mords an seinem Mitschüler ab.
Da er zur Tatzeit im Herbst 2023 erst 15 Jahre alt war, fand sein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil fiel im Juli 2024. Zu den Hintergründen der Tat, zu seiner Person und vor allem zum Motiv blieben viele Fragen offen.
Sein Sohn sei mehrere Monate zu früh auf die Welt gekommen und weise „motorische Defizite“ auf, schilderte dessen Vater am Dienstag in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Weiter beschrieb er seinen Sohn als still, verträumt und oft in sich gekehrt.
Konflikte in der Schule seien zuhause nie Thema gewesen
Schulisch sei er nicht negativ aufgefallen. Von Ärger oder Stress in Schule oder Freizeit sei nie die Rede gewesen. Dass es doch Konflikte gegeben haben muss, will der serbische Staatsbürger erst am Tattag erfahren haben, als er abends von der Arbeit heimkam und die Polizei antraf.
Den Eltern des Schützen wird unter anderem fahrlässige Tötung und illegaler Waffenbesitz vorgeworfen. Die Pistole, mit der ihr Sohn seinem Mitschüler zwei Mal in den Kopf schoss, stammte aus deren gemeinsamen Haushalt.
Die Waffe sei samt Munition in einem Tresor in einem Schrank im elterlichen Schlafzimmer „ohne hinreichende Zugriffssicherung für Dritte“ gelagert worden, so die Anklage. Die Möglichkeit, dass ihr Sohn die Waffe entnehmen und einen Menschen töten könnte, soll für die Angeklagten vorhersehbar gewesen sein.
Der Vater des Schützen wies den Vorwurf zurück. Bei der Waffe handele es sich um eine Andenken an seinen eigenen 2007 verstorbenen Vater: Nur zu dessen Todestag habe er die Waffe aus dem Safe geholt, um sie für sich alleine zu betrachten. Er gab zu, nicht über die waffenrechtliche Erlaubnis für deren Besitz zu verfügen.
Sohn soll von der Pistole gar nichts gewusst haben
„Über die Pistole fiel zwischen mir und meinem Sohn nie ein Wort“, so die Erklärung des Vaters. Nur die mitangeklagte Ehefrau habe von dem Safe und der Waffe gewusst. Der sei immer verschlossen gewesen, den Schlüssel habe er unter der Matratze des Ehebetts versteckt. Die Schlafzimmertür sei stets verschlossen gewesen.
Seinen Sohn habe er nur einmal zu Silvester mit einer ebenfalls im Schlafzimmer gelagerten Schreckschusswaffe schießen lassen. Der habe sonst keinerlei Interesse an Waffen gezeigt, so die Erklärung des Vaters, der sich zur eigenen Person nicht äußern wollte.
Von der Tat seines Sohnes zeigte sich der Angeklagte erschüttert: „Ich kann es bis heute nicht glauben. Ich habe nun ein Kind, das getötet hat. Die Welt wird nie wieder in Ordnung sein.“ Sichtlich angefasst verfolgte die Mutter des Opfers die Erklärung. Sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf und saß mit ihrer Anwältin und ihrem Lebensgefährten gegenüber den beiden Angeklagten im Gerichtssaal.
Mutter des Schützen äußert sich zunächst noch nicht
Die deutsche Mutter des Schützen äußerte sich beim Prozessauftakt nicht – wolle das aber im Laufe der Verhandlung aber noch tun, kündigte ihr Verteidiger an. Damit bleibt zunächst offen, wie sie zu den Waffen im Haus stand.
Eine Zeugenaussage legte nahe, dass die Waffen durchaus für Unfrieden im Haushalt sorgten und womöglich doch kein Geheimnis waren. Ein ehemaliger und zwischenzeitlich verstorbener Zellengenosse des Sohnes hatte sich noch während dessen U-Haft an eine Sozialarbeiterin gewandt. Der habe nicht gewollt, „dass noch mehr Menschen zu Schaden kommen“, berichtete die Mitarbeiterin der JVA Freiburg im Zeugenstand.
Der 15-Jährige soll seinem Mitinsassen gegenüber von einer ganzen Sammlung an Waffen in seinem Elternhaus berichtet haben – darunter auch ein „Großkaliber“. Der Sohn soll geäußert haben, „dass sein Vater sich in der aktuellen Situation was antun könnte oder vielleicht einer anderen Person“. Die Waffen hätten zuhause öfter schon für Streit gesorgt. Die Mutter habe gewollt, „dass die Waffen wegkommen“ und habe gar mit Trennung gedroht.
Eine nach der Aussage des Zellengenossen des Sohnes angeordnete erneute Durchsuchung des Hauses, konnte jedoch keine Belege für eine „Waffensammlung“ finden. Bei der ersten Hausdurchsuchung war neben einer Schreckschusswaffe im Safe lediglich ein ebenfalls im Schlafzimmer der Eltern gelagertes Druckluftgewehr gefunden worden.
So geht’s weiter
Das Landgericht hat fünf Verhandlungstage für das Hauptverfahren angeordnet. Fortgesetzt wird der Prozess am Donnerstag, dann aber nicht-öffentlich mit der Vernehmung von ehemaligen Mitschülern des Sohnes der Angeklagten.