In der Silvesternacht wurden Gebäude am Marktplatz und am Zehntscheuervorplatz durch Pyrotechnik beschädigt. Der Schömberger Gemeinderat berät am Mittwochabend über ein mögliches Feuerwerksverbot in der Altstadt.
Eigentlich ist das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Ree-t und Fachwerkhäusern oder Anlagen wie Tankstellen verboten. Das ist unter Paragraf 23 Absatz 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1 SprengstoffV) geregelt. Da insbesondere im Altstadtkern von Schömberg und auch im Ortskern von Schörzingen fast alle Gebäude in Fachwerkbauweise erstellt sind, greift dort das Verbot.