An der Haigerlocher Straße in Hechingen entsteht ein neuer Edeka. (Symbolfoto) Foto: stock.adobe.com/nmann77

Lange hatte sich Bauherr Franz Xaver Bumiller gedulden müssen: Doch nun ist bekannt, wann der Baustart für den neuen Edeka-Markt an der Haigerlocher Straße in Hechingen erfolgt.

Nun geht es wohl doch schneller als gedacht: Der Spatenstich für den neuen Edeka-Markt an der Haigerlocher Straße ist für kommende Woche Dienstag, 15. Oktober, geplant. Das bestätigt Bauherr Franz Xaver Bumiller auf Nachfrage unserer Redaktion, nachdem er sich Mitte September noch nicht näher zum Baustart für das Projekt äußern wollte.

 

Dass Hechingen mit dem neuen Edeka einen weiteren Supermarkt bekommt, ist schon seit mehreren Jahren im Gespräch. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verzögerte das Bauprojekt. Zunächst legte Lutz Beck Widerspruch beim Regierungspräsidium Tübingen gegen das Projekt ein. Nachdem er damit keinen Erfolg hatte, strengte er eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen an, welche Mitte Juni im Ratssaal des Rathauses verhandelt wurde.

Verwaltungsgericht hat Baugenehmigung unter die Lupe genommen

Der Hauptgrund für die Klage: Lärm. Die Becks als unmittelbare Nachbarn verwiesen bei der Verhandlung auf den Netto-Discounter, das Autohaus, Kik und Fessnapf, die mit laufenden Geräten, Hol- und Bringverkehr schon für genug Lärm an der Haigerlocher Straße sorgen würden. Ein Edeka-Markt zusätzlich bringe das Fass zum Überlaufen.

Und so wurde die Baugenehmigung der Stadt aus dem Juni 2022 vom Gericht unter die Lupe genommen, gegen welche das Ehepaar konkret geklagt hatte. Im Kern ging es um die Frage, ob der Markt unzumutbare Störungen verursache.

Tut er nicht, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte. In der Begründung heißt es unter anderem: „Von dem genehmigten Markt gehen auch keine den Klägern unzumutbaren Lärmimmissionen aus. Die vom Bauherrn im Genehmigungsverfahren vorgelegte Lärmprognose eines Stuttgarter Ingenieurbüros, gegen welche die Kläger zahlreiche Einwände erhoben hatten, erweist sich als methodisch fehlerfrei und inhaltlich tragfähig.“

Die Becks hatten im Anschluss darauf verzichtet, vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Berufung zu gehen.