Wegen besonders schwerem räuberischen Diebstahl muss sich ein 27-Jähriger vor Gericht verantworten. (Symbolbild) Foto: Ebner

Schöffengericht verhängt Bewährungsstrafe. Suchttherapie und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit als Auflagen.

Freudenstadt - Der Preis für einen Kopfhörer erschien einem 27-Jährigen viel zu hoch, weshalb er sich spontan entschied, ihn einfach einzustecken. Als er ertappt wurde, wollte er flüchten und bedrohte einen Verkäufer in einem Freudenstädter Elektronikmarkt mit einem Butterflymesser. Jetzt musste sich der Mann vor dem Freudenstädter Schöffengericht wegen besonders schwerem räuberischen Diebstahl verantworten.

Im Juni war der momentan arbeitslose Mann in einem Freudenstädter Elektronikmarkt unterwegs. Geld und Scheckkarte hatte er zwar bei sich, aber 149 Euro wollte er für einen Kopfhörer nicht bezahlen. Um keine Aufmerksamkeit zu erreen, wählte er eine Handyhülle, die er bezahlen wollte, während er den Kopfhörer unter seiner Jacke verschwinden ließ, ohne zu bemerken, dass eine Kamera diesen Vorgang filmte.

Messer und Opiate in Wohnung

Inzwischen war das Verkaufspersonal auf ihn aufmerksam geworden und ließ sich an der Kasse seinen Tascheninhalt zeigen. Dabei kam auch ein Butterflymesser zum Vorschein. Den Kopfhörer rückte der Mann jedoch nicht heraus. Er behauptete, er befinde sich in einem der Regale in der Nähe, was nicht stimmte.

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Vom Personal folgten ihm eine Frau und ein Mann nach draußen. Die Frau hielt ihn kurz fest, danach schritt der Mann ein und versuchte den Dieb davon zu überzeugen, die Ware zurückzugeben. Dieser zog jedoch ein Messer, bedrohte den Verkäufer und verschwand. Die alarmierte Polizei konnte den Dieb aufgrund der aufgezeichneten Kamerabilder in Bahnhofsnähe dingfest machen und fand in seiner Wohnung neben mehreren Messern auch noch Opiate.

Vor dem Schöffengericht gab der Mann den Tatverlauf zu. Allerdings behauptete er, den Verkäufer nicht mit ausgefahrener Messerklinge bedroht zu haben. Die Zeugenaussagen der beiden Beschäftigten überzeugten das Gericht letztlich, dass die Messerklinge sichtbar war. Darüber hinaus wurden Bilder gezeigt, die den Tathergang darstellten.

Volle Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat

Im Anschluss an die Zeugenvernehmungen referierte ein als Sachverständiger geladener Psychiater über das zum Ladendieb erstellte Gutachten, das die Frage nach seiner Schuldfähigkeit klären sollte. Als Ergebnis erkannte er bei dem 27-Jährigen eine Suchtmittelabhängigkeit, schloss aber eine Persönlichkeitsstörung ebenso aus wie einen psychischen Ausnahmezustand. Zum Zeitpunkt der Tat lag nach umfangreicher Begutachtung volle Schuldfähigkeit vor.

Der Psychiater schlug eine Therapie sowie die Anbindung an eine Suchtberatungsstelle vor. Die Staatsanwältin plädierte, nachdem sie den besonders schweren räuberischen Diebstahl als minderschweren Fall deklariert hatte, für eine Freiheitsstraße von einem Jahr und zehn Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt werden könne, da der Gutachter eine günstige Sozialprognose bescheinigt hatte. Zusätzlich sollten 150 Arbeitsstunden verhängt werden.

Vorgehen des Ladendiebes unverhältnismäßig

Der Verteidiger war der Auffassung, dass die Aussagen der Zeugen anzuzweifeln seien, da die Messerklinge eventuell doch nicht sichtbar gewesen sei. Außerdem sei niemand verletzt worden. Er sprach sich für eine einjährige Freiheitsstrafe aus, mit einer zweijährigen Bewährungszeit.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei den beiden Beschäftigten des Elektronikmarkts und zeigte auch in seinem Schlusswort Reue für seine Tat. In seinem Urteil schloss sich das Schöffengericht, unter Vorsitz von Richterin Jennifer Dallas-Buob der Forderung der Staatsanwaltschaft an und urteilte mit 22 Monaten Freiheitsstrafe. Während einer dreijährigen Bewährungszeit wird der junge Mann einem Bewährungshelfer unterstellt, muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und eine Suchttherapie absolvieren.

In ihrer Begründung sagte die Richterin, dass die Aussage des Ladendiebs, er habe ein geschlossenes Messer dem Verkäufer vors Gesicht gehalten nicht plausibel gewesen sei. Für sie waren die Zeugenaussagen schlüssig und nachvollziehbar. Das Vorgehen des Ladendiebs habe die beiden Beschäftigten nicht nur belastet, es sei unverhältnismäßig gewesen.