Ein Fahrradunfall, der weniger schlimm war als die Darstellung davon, führte in Calw vor Gericht – wegen Verleumdung (Symbolfoto). Foto: © Kzenon – stock.adobe.com

Ein Mann, der Polizisten beschuldigt hatte, ihm Hilfe verwehrt und ihn rassistisch beleidigt zu haben, wurde vom Amtsgericht Calw verurteilt – ohne „Raum für eine Bewährung“.

Ein Mann, der der Polizei vorgeworfen hatte, ihm medizinische Hilfe verweigert und ihn rassistisch beleidigt zu haben, wurde vom Calwer Amtsgericht zu einer dreimonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

 

Der Grund: Er hatte bei seinen Ausführungen nach Ansicht des Gerichts nachweislich gelogen und damit den Tatbestand der Verleumdung und falschen Verdächtigungen erfüllt.

Allerdings wird der Fall die Justiz wohl schon in Kürze erneut beschäftigen. Denn mit diesem Urteilsspruch waren am Ende weder Staatsanwältin Stefanie Siewert-Schatz noch Verteidigerin Sarah Burkhardt zufrieden. Beide prüfen nun, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. „Tendenziell eher ja“, so Burkhardt direkt nach dem Prozess.

Die Position der Staatsanwältin

Staatsanwältin Stefanie Siewert-Schatz hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von sechs Monaten für den staatenlosen Mann gefordert, der mit einer Duldung in Deutschland lebt.

Aus ihrer Sicht hat der Angeklagte zwei Polizisten mit der Schilderungen falscher Tatsachen in einem Zeitungsartikel ganz bewusst wegen mutmaßlich unterlassener Hilfeleistung, rassistischer Beleidigungen und Abschiebedrohungen diskreditiert und verleumdet.

Der Angeklagte habe gewollt, „dass die Polizei eins auf den Deckel bekommt“, so Siewert-Schatz. Strafanzeige gegen die Beamten hatte der Mann, der bereits mehrfach wegen unterschiedlichster Vergehen vorbestraft ist, aber nicht gestellt.

Das fordert die Verteidigerin

Verteidigerin Sarah Burkhardt plädierte indes auf Freispruch. „Niemand von uns war dabei“, meinte die Strafverteidigerin zu den Vorwürfen ihres Mandanten gegen zwei Polizeibeamte.

Denn das Geschehene, um dass es letztlich gehe, habe nach der Aufnahme eines Unfalls und ohne das Beisein von Zeugen stattgefunden. Es stehe daher „klassisch Aussage gegen Aussage“.

In ihrem Plädoyer stellte sie zudem infrage, ob in der Veröffentlichung einer Tageszeitung Mitte Mai vergangenen Jahres alles korrekt wiedergeben worden sei, was ihr Mandant einem Redakteur zum Vorfall vom 3. Mai 2025 geschildert hatte. Die Presse stelle „ja Dinge oft anders dar“, so Burkhardt.

Diese Veröffentlichung hatte dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Tübingen Ermittlungen gegen zwei in Calw beschäftigte Polizeibeamte aufgenommen hatte.

Dabei sollte geklärt werden, ob die Beamten den Angeklagten bei einer Unfallaufnahme sowie anschließenden Amtshandlungen unkorrekt behandelt und bedroht hatten.

Weil die Beamten die vorgebrachten Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen wollten, hatten sie ihrerseits Strafantrag wegen Verleumdung und falscher Beschuldigungen gestellt – und bekamen nun Recht.

Was war passiert?

Auf seinem Weg nach Calw war der damals 30-jährige Angeklagte am 3. Mai 2025 gegen 20.30 Uhr in einen Unfall verwickelt worden. Bei der JET-Tankstelle an der Stuttgarter Straße war der Pedelec-Fahrer mit einem zur Tankstelle abbiegenden Fahrzeug kollidiert – und eigenen Schilderungen zufolge schwer gestürzt.

Bei der polizeilichen Unfallaufnahme soll es laut dem Angeklagten dann zu massiven Verfehlungen der Polizisten gekommen sein. Einerseits hätten die Polizisten für ihn keinen Rettungswagen gerufen, obwohl er über Schmerzen geklagt habe. Andererseits habe man Zeugen eingeschüchtert und weggeschickt, ihn rassistisch beleidigt und man habe ihm mit Abschiebung gedroht.

So zumindest die Darstellung des Beklagten.

Zeugenaussagen

Die Schilderungen des Angeklagten ließen sich durch Zeugenaussagen aber nicht belegen. Nachdem einer der beiden Polizeibeamten bereits am ersten Prozesstag die Darstellungen des Angeklagten zurückgewiesen hatte, schilderte nun auch der zweite Polizist die Situation völlig anders als der E-Biker. Er habe den Betroffenen weder rassistisch beleidigt („das ist wider meine Lebenseinstellung“), noch habe man ihm medizinische Hilfe verweigert.

Vielmehr habe der Angeklagte keine offensichtlichen Verletzungen gehabt und auch keine medizinische Hilfe gewollt. Bei allen Maßnahmen, die im Nachgang des Unfalls erfolgt seien, habe sich der Mann kooperativ gezeigt. Auch, als der Mann wegen einer Ausschreibung durch das Regierungspräsidium mit zur Polizeidienstelle habe kommen sollen.

Zwei Zeugen, die den Unfall gesehen und sofort Hilfe angeboten hatten, schilderten den Hergang, wie er auch von einer Videokamera der Tankstelle eingefangen worden war. Der Pedelec-Fahrer sei bei dem Unfall weder gestürzt noch stark verletzt gewesen.

Auch habe er keine medizinische Hilfe haben wollen, obwohl man ihm mehrfach angeboten habe, einen Krankenwagen zu rufen. Auch am Verhalten der Polizeibeamten gab es seitens der Zeugen keine Kritik. Diese hätten sich, so ihr Eindruck, vollkommen korrekt verhalten. Von rassistischen Äußerungen oder Drohungen hätten sie nichts mitbekommen.

Der Urteilsspruch

Entsprechend am Ende auch das Urteil. Da sie zur Überzeugung gelangt war, dass der Angeklagte mehrfach gelogen hat, kam für die Vorsitzende Richterin der von der Verteidigung geforderte Freispruch nicht in Frage. „Wir sind uns hier wohl alle einig, dass es so nicht gestimmt hat“, so die Richterin zu den Schilderungen des Beklagten.

Dass die in der durch den Angeklagten veranlassten Berichterstattung aufgeführten Zitate korrekt sind, daran hat die Richterin keine Zweifel. Der Redakteur habe das Thema sehr sensibel behandelt und sich sicher keines der Zitate ausgedacht. „Und ich kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass er Ihnen was Falsches in den Mund gelegt hat“, so die vorsitzende Richterin.

Der Beklagte indes habe durch sein Tun den wirklichen Opfern von polizeilichem Fehlverhalten einen Bärendienst erwiesen und „den Ruf der Polizei massiv geschädigt“. Dass es „keinen Raum für eine Bewährung“ der dreimonatigen Freiheitsstrafe gebe, begründete die Richterin damit, dass infolge von Verurteilungen nach früheren Vergehen „die Bewährungen oft widerrufen wurden“, denn: der Angeklagte habe sich nicht an die Auflagen gehalten.