Wegen schwerer Körperverletzung musste sich ein Schramberger vor dem Oberndorfer Amtsgericht verantworten. (Archiv) Foto: Fritsche

Ärger wegen 50 Euro für Räumlichkeiten eskaliert. Angeklagter muss Strafe zahlen. Messer nicht gefunden.

Wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung musste sich ein Schramberger kürzlich vor dem Oberndorfer Amtsgericht verantworten. Zusätzlich zu seinem Verteidiger hatte der aus der Türkei stammende Angeklagte zwar eine Dolmetscherin an seiner Seite – der verheiratete Familienvater lebt allerdings seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und beherrscht auch die Sprache gut.

 

Schramberg - Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Mann gesucht zu haben – diesen habe er dabei mit einer Holzlatte verletzt und mit einem Messer bedroht. Der Geschädigte habe sich dabei Prellungen und Schürfungen, innere Verletzungen im Mundbereich sowie eine Zahnfraktur zugezogen. Der Angeklagte selbst trug aus den Handgreiflichkeiten ebenfalls eine Fraktur sowie Wunden im Gesicht davon.

Angeklagter hat sich bereits entschuldigt

Vor Gericht legte der Angeklagte selbst eine Erklärung ab. Demnach hätten der Geschädigte und dessen Freundin von ihm die Rückgabe von 50 Euro gefordert, die beim Mieten einer Räumlichkeit zu viel verlangt worden seien. Diesbezüglich habe der Angeklagte im Oktober 2019 eine lange Unterhaltung mit der Freundin des Geschädigten geführt. Diese habe ihn aufgefordert, das Geld zurückzubezahlen und sogar "gedroht, mich umzubringen".

Der Angeklagte sagte, er wollte die Angelegenheit lieber mit dem Partner der Frau klären. Daraufhin schrieb ihm die Lebenspartnerin des Geschädigten, dass er zu dem Treffen nur kommen solle, wenn er "ein richtiger Mann" sei. Aus Angst habe er daher eine Holzlatte mitgenommen. Beim Aufeinandertreffen sei auf eine kurze verbale Diskussion eine körperliche Auseinandersetzung gefolgt, in der sich beide Männer eine Zeit lang am Boden befanden. Erst am Boden liegend habe der Angeklagte vor Ort ein Messer gefunden, mit dem er den Geschädigten im weiteren Verlauf bedroht habe.

Streit um Geld für Räumlichkeiten

Der Geschädigte, der als Zeuge geladen war, schilderte den Auslöser der Situation ebenfalls. Demnach hätten er und seine Partnerin für den Geburtstag des Sohnes beim Angeklagten eine Räumlichkeit gemietet. Dafür habe der Angeklagte 100 Euro verlangt. Eine Zeit nach der Feier hätten er und seine Freundin mitbekommen, dass die Räume an andere zur Hälfte des Preises vermietet wurden. Seine Freundin wollte daraufhin die 50 Euro vom Angeklagten zurückhaben. Ihm selbst, so der Geschädigte, sei die Sache nicht so wichtig gewesen. "Ich wollte die Sache einfach auf sich beruhen lassen. Die 50 Euro waren mir egal", sagte er.

Um die Sache aus der Welt zu schaffen, habe er den Angeklagten getroffen. Dabei betonte er, dass er davon ausgegangen sei, dass es sich um ein friedliches Gespräch handeln werde. Im Verlauf der Handgreiflichkeiten habe er den Angeklagten dann aus Notwehr auf den Boden gedrückt und sei anschließend aus Angst, mit dem Messer angegriffen zu werden, weggerannt, wobei er mit seinem Handy noch eine kurze Videosequenz aufnahm, die er später der Polizei zeigte.

Weiterhin betonte er, dass der Beschuldigte sich zwischenzeitlich persönlich bei ihm entschuldigt habe. Die 50 Euro seien zurückgezahlt und es habe auch zuvor noch nie Probleme zwischen den beiden Männern gegeben.

Messer nicht gefunden

Der zuständige Sachbearbeiter des Schramberger Polizeireviers erklärte, dass unter Absprache mit der Staatsanwaltschaft das Fahrzeug des Angeklagten durchsucht worden sei – das Messer, dass angeblich zur Drohung benutzt wurde, war nämlich nicht aufgetaucht. Die Suche sei aber ergebnislos verlaufen.

Unter Auflage der Zahlung von 2000 Euro in Raten zu jeweils 250 Euro pro Monat beginnend im Februar wurde das Verfahren wegen schwerer Körperverletzung gegen den Angeklagten letztlich eingestellt.