Sven Christmann wird doch nicht Bürgermeister der Klosterstadt. Dafür hat das Landratsamt Freudenstadt nach einer Prüfung mehrere Gründe vorgebracht.
Drei Einsprüche von Bürgern wurden nach der Wahl in Alpirsbach eingelegt. Nach der Prüfung dieser kommt das Landratsamt Freudenstadt nun zum Ergebnis: Die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach ist ungültig.
Sven Christmann hatte die meisten Stimmen bei der Stichwahl am 28. April erhalten. Auch im ersten Wahlgang am 14. April schnitt er mit 40,34 Prozent der Stimmen gut ab. Beide Wahlgänge sind ungültig.
Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften seien begangen worden, sagte Landrat Klaus Michael Rückert in einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die Hauptgründe dafür seien, dass Christmann auf seinem Instagram-Account sowie auf seiner Homepage explizit darauf hingewiesen habe, als Polizeihauptkommissar nicht suspendiert zu sein.
Diese Behauptung konnte laut Rückert bei der Prüfung nun widerlegt werden. Christmann sei suspendiert. Somit habe er die Bürger wissentlich getäuscht.
Und dem nicht genug. Alle Kandidaten, die sich für das Amt des Alpirsbacher Bürgermeisters bewarben, mussten je von zehn Personen aus Alpirsbach Unterstützerunterschriften vorlegen. Nun sei bei der Prüfung jedoch herausgekommen, dass neun der zehn Formblätter, die Christmann eingereicht hatte, falsch ausgefüllt worden waren. Es fehlte ein wesentlicher Teil: Der Name des Kandidaten, den die Unterzeichner unterstützen. Das sei ein Versäumnis, auf das die Stadt Alpirsbach Christmann hätte hinweisen müssen, sagt Rückert.
In Alpirsbach müssen nun also Neuwahlen angesetzt werden. So lange bleibt die Stelle des Bürgermeisters unbesetzt.
Anmerkung der Redaktion: Sven Christmann legt Wert auf die Feststellung, dass er nicht suspendiert worden sei, sondern ihm vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte nach Paragraf 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) untersagt worden sei. Das teilte er unserer Redaktion am Montag, 17. Juni 2024, mit.