Bei einem Familienstreit in Bollschweil, rund zehn Kilometer südlich von Freiburg, soll ein Mann seine Tochter getötet haben. Am Grundstück wurde damals eine Kerze aufgestellt. Foto: dpa

Ein 58-jähriger soll im vergangenen Oktober seine achtjährige Tochter in Bollschweil getötet haben. Am Montag startet der Prozess gegen den Mann.

Es war ein brutales Verbrechen, das über die Grenzen der Region hinaus viele Menschen schockiert hat: Am 11. Oktober des vergangenen Jahres soll ein 58 Jahre alter Familienvater in Bollschweil (Breisgau-Hochschwarzwald) seine damals achtjährige Tochter umgebracht haben. Nun steht der Mann ab dem kommenden Montag in Freiburg vor Gericht und muss sich wegen des Mordes an seinem eigenen Kind verantworten.

 

Am Tattag hatte der 58-Jährige zunächst seine von ihm getrennt lebende ehemalige Partnerin und den gemeinsamen Sohn der Familie aus dem Haus in Bollschweil ausgesperrt. Danach brachte er das Mädchen in seine Gewalt und tötete es.

Mann soll im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben

Laut Obduktionsbericht starb das Kind an den Folgen „stumpfer Gewalt“ sowie zahlreicher Messerstiche.

Obwohl die Polizei noch während des Tatgeschehens eintraf und ein Beamter mehrere Schüsse auf den Täter abgab, bei denen dieser getroffen und verletzt wurde, konnten die Einsatzkräfte das Leben des Mädchens nicht retten. Der Angreifer wurde noch am Tatort verhaftet; an seiner Täterschaft besteht kein Zweifel.

Ob der Mann für sein Verbrechen ins Gefängnis muss, ist allerdings fraglich: Die Staatsanwaltschaft hat bereits vor geraumer Zeit bekannt gegeben, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll und deshalb in einer psychiatrischen Klinik der Forensik untergebracht werden soll. Die Dauer eines solchen Aufenthalts kann viele Jahre betragen: psychisch kranke Gewalttäter werden dort so lange festgehalten, bis sie keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellen.

Für das Verfahren sind bis zum 22. Mai zunächst sieben Verhandlungstage vor dem Freiburger Landgericht angesetzt. Neben Zeugen wird dort auch ein psychologischer Sachverständiger zu Wort kommen.