Entsetzen und Unverständnis herrschten Anfang November in Offenburg: Ein damals 15-Jähriger hatte einen gleichaltrigen Mitschüler mit einer Schusswaffe getötet. Foto: Armbruster

Nach den tödlichen Schüssen an der Offenburger Waldbachschule im November hat das Landgericht Offenburg am Dienstag einen 16-Jährigen zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Motiv liegt wie vieles andere aber im Dunkeln.

„Warum? Warum musste es soweit kommen?“, war am Tag nach den tödlichen Schüssen auf einem Zettel zu lesen, den jemand vor der Waldbachschule niedergelegt hatte. Menschen stellten Kerzen, Blumen und Bilder vor den abgesperrten Tatort auf – und sie hinterließen handgeschriebene Nachrichten.

 

Das Entsetzen über die Tat war in Offenburg und darüber hinaus groß. Wochenlang wurden Schüler und Lehrer der Waldbachschule, die durch die Tat jäh aus ihrem Alltag gerissen wurden, von Psychologen des Schulamts betreut.

Die Hoffnung war groß, dass der Prozess am Landgericht die drängende Frage nach dem Motiv – wieso ein 15-Jähriger einen andern tötet – klären würde. Zumindest für die geschockte Öffentlichkeit hat sich diese Hoffnung zerschlagen.

Opfer war zum Tatzeitpunkt arg- und wehrlos

Nach insgesamt zwölf Verhandlungstagen kam das Landgericht zu dem Schluss, dass der heute 16-Jährige am 9. November in der Waldbachschule einen gleichaltrigen Mitschüler erschossen hat. Er habe zuvor das Gebäude mit einer Pistole, Munition und einem selbst gebauten Brandsatz betreten, informiert das Landgericht über das am Dienstag verkündete Urteil.

Der Mitschüler sei im Moment des Angriffs arg- und wehrlos gewesen – das Mordmerkmal der Heimtücke im Sinne des Strafgesetzbuches erfüllt. Der angeklagte Schüler habe zudem versucht, den Brandsatz zu zünden, um das Schulgebäude in Brand zu stecken, was ihm nicht gelang. Das Gericht verurteilte den Jugendlichen wegen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe. Über die Beweggründe des heute 16-Jährigen schweigt das Landgericht sich aus.

War es – wie es kurz nach der Tat im Raum stand – Eifersucht, die den Jugendlichen zur Waffe greifen ließ? „Da es eine Jugendstrafsache war, können wir zum Motiv nichts sagen“, erklärte Gerichtssprecherin Anne Doll auf Anfrage unserer Redaktion. Gleiches gelte für die Frage, ob der 16-Jährige während der Verhandlung ein Geständnis abgelegt hatte.

Im Verlauf der Verhandlung wurden mehrere Zeugen und Sachverständige vernommen, ist der Mitteilung des Landgerichts zu entnehmen. Was diese aussagten respektive zu welchem Schluss die Gutachter kamen, bleibt geheim. Ob es sich bei der Tat eventuell um einen geplanten, aber vereitelten Amoklauf – laut Ermittlungen hatte der Jugendliche insgesamt 41 Schuss Munition bei sich – gehandelt haben könnte, ist darüber hinaus weiterhin unklar.

Verteidiger wollen das Urteil auf Fehler prüfen

Auch eine am Dienstag im Namen des Verurteilten und seines Verteidigerteams veröffentlichte Mitteilung des Berliner Rechtsanwalts Roman Ronneburger, einem Experten für Medienrecht, beantwortete keine der noch offenen Fragen.

Es werde „keine weiteren Stellungnahmen zu den Feststellungen des Gerichts und den Umständen der Tat“ geben, hieß es nach der Urteilsverkündung auf der Webseite seiner Kanzlei. Noch sei der Richterspruch nicht rechtskräftig. „Das Verteidigerteam prüft das Urteil auf Fehler und auf mögliche Rechtsmittelmöglichkeiten.“

Der jugendliche Täter musste sich seit dem 18. April vor der Jugendkammer des Landgerichts Offenburg verantworten. Aufgrund des Alters des Angeklagten fand das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Mit dem Abschluss des Verfahrens gegen den 16-Jährigen ist die juristische Aufarbeitung der tödlichen Schüsse an der Offenburger Waldbachschule jedoch noch nicht abgeschlossen. Denn die Eltern des Schützen müssen sich wohl ebenfalls vor dem Landgericht verantworten (siehe Info) – dann aber mutmaßlich in einer öffentlichen Verhandlung.

Anklage gegen Eltern

Die Staatsanwaltschaft hat auch gegen die Eltern des nun wegen Mordes an der Offenburger Waldbachschule verurteilten Jugendlichen Anklage erhoben. Ihnen wird zur Last gelegt, durch den unerlaubten Besitz und die unzureichende Zugriffssicherung der bei der Tat in der Waldbachschule verwendeten Pistole und Munition den Tod des 15-jährigen Schülers fahrlässig mitverschuldet zu haben. Die Anklage lautet deshalb auf fahrlässige Tötung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Die Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zu entscheiden.