Die Ermittlungen sind abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft klagt einen 16-Jährigen an, der in Ettenheim mit einem Messer auf einen Mitschüler eingestochen haben soll.
Gegen den 16-Jährigen, der im vergangenen Oktober in Ettenheim einen Mitschüler mit einem Messer angegriffen haben soll, ist nun Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Offenburg erhoben worden. Darüber informierte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in einer Mitteilung. Der Minderjährige wird wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Bereits Ende Januar hatte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Redaktion bekanntgegeben, dass der Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß sei und die Ermittlungen gegen ihn kurz vor dem Abschluss stünden.
Laut der Mitteilung wird dem Schüler vorgeworfen, während des Unterrichts am August-Ruf-Bildungszentrum zweimal mit einem Messer auf den Rücken eines Mitschülers eingestochen zu haben. Danach habe er ihn noch mehrfach getreten.
Der lebensgefährlich Verletzte flüchtete anschließend zu seinen Mitschülern. Er konnte notoperiert werden und trug keine bleibenden Verletzungen davon, heißt es in der Mitteilung.
Die Staatsanwaltschaft geht nach den Ermittlungen davon aus, dass es sich um einen versuchten „heimtückischen Mord“ handelt, weil das Opfer nicht mit dem Angriff gerechnet habe. Weitere Details zur Anklage werden – wie üblich in solchen Fällen – nicht veröffentlicht, da es sich bei den Beteiligten um Minderjährige handelt.
Termine zur Hauptverhandlung muss nun die Offenburger Jugendkammer festlegen. Die mögliche Hauptverhandlung gegen den jugendlichen Angeschuldigten wird aufgrund seines Alters nicht-öffentlich stattfinden.
Sollte er verurteilt werden, droht dem Tatverdächtigen eine Jugendstrafe, die zwischen sechs Monaten und zehn Jahren betragen kann, so die Staatsanwaltschaft. „ Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung“, heißt es abschließend.