Im großen Sitzungssaal des Landgerichtes Hechingen wird seit Donnerstag gegen einen 40-jährigen wegen versuchten Mordes verhandelt. Die Öffentlichkeit bleibt aber bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Foto: Kost

40-jähriger aus Raum Haigerloch vor Gericht. Urteil soll dann öffentlich fallen.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist schwerwiegend: Weil er versucht haben soll, seine 59-jährige Mutter mit einem Messer zu töten, wird am Landgericht Hechingen einem 40-Jährigen aus dem Raum Haigerloch der Prozess gemacht. Allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Hechingen/Haigerloch - Kaum eine halbe Stunde, nachdem der Vorsitzende Richter Hannes Breucker die auf mehrere Tage angesetzte Verhandlung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor der ersten großen Strafkammer eröffnet hatte, durften sich die Zuhörer auch schon wieder verabschieden.

Frank Winkelmann, Verteidiger des Angeklagten, stellte nach der Verlesung der Anklageschrift durch Oberstaatsanwältin Andrea Keller nämlich einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Weil die Tat sich im engsten Familienkreis ereignet habe und weil es um die Unterbringung seines Mandaten in einer psychiatrischen Fachklinik gehe, sei die Privatsphäre des Angeklagten doch sehr betroffen, argumentierte er. Staatsanwältin Keller hätte zwar zumindest gerne die Polizisten, welche den Mann im vergangenen Juli festnahmen, öffentlich als Zeugen vernommen, war aber grundsätzlich mit dem Antrag des Verteidigers einverstanden.

Urteil fällt öffentlich

Auch Richter Breucker benötigte mit seinen beiden Richterkollegen Kalmbach und Sommer sowie den beiden Schöffen nur eine kurze Beratung, um dem Antrag der Verteidigung stattzugeben.

Das Urteil selbst – auf die Feststellung legte Breucker Wert – werde aber öffentlich gesprochen, und zwar voraussichtlich am Montag, 8. Februar, ab 11.30 Uhr. Mindestens ein weiterer Verhandlungstermin ist bis dahin angesetzt, zwei Sachverständige und sechs Zeugen sollen der großen Strafkammer dabei helfen, Licht in die Sache zu bringen.

Abgespielt hat sich die Geschichte laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hechingen vermutlich folgendermaßen: Die Mutter kam am 28. Juli vergangenen Jahres, es war ein Dienstag, nachmittags von der Arbeit nach Hause und fand ihren laut Anklage an paranoider Schizophrenie leidenden und zudem diabeteskranken Sohn auf dem Balkon mit einer Flasche Bier in der Hand vor. Anscheinend hatte er schon vorher aus mangelnder Einsicht damit aufgehört, notwendige Medikamente zu nehmen. Und auch an diesem Nachmittag auf dem Balkon stellte sich nach Angaben der Mutter heraus, dass er noch kein Insulin genommen hatte. Die Mutter holte deshalb den im Erdgeschoss des Hauses lebenden Bruder des Mannes zu Hilfe. Dieser war inzwischen ebenfalls von der Arbeit in seine Wohnung zurückgekehrt.

Das Einwirken der beiden auf den Mann führte offenbar zu keiner Einsicht. "Für die Weißen Väter (ein bis Ende 2017 in Haigerloch ansässiger Orden von Afrika-Missionaren) lasse ich mich nicht spritzen", soll der Angeklagte geantwortet haben, also entschieden sich seine Mutter und sein Bruder, die Polizei zu rufen.

Als diese sich gegen 17.45 Uhr dem Haus näherte, sah das der Angeklagte vom Balkon aus, und dabei schien es ihm zu dämmern, was ihm blühen könnte. Er bekam es wahrscheinlich mit der Angst zu tun, jetzt in eine Klinik eingewiesen zu werden, wurde zornig und ging im Esszimmer auf seine Mutter los. Dabei zog er ein Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge aus der Hosentasche.

Mutter versucht noch um Tisch zu flüchten

Die Mutter versuchte laut der Anklage der Staatsanwaltschaft noch um den Tisch zu flüchten, aber der Sohn bekam sie am Hals zu fassen, presste die Frau an sich und begann, auf seine Mutter einzustechen.

Die Mutter wehrte sich natürlich, und nur deswegen, weil sie sich mit dem Arm vor den Messer-Attacken schützte, erlitt sie keine lebensbedrohlichen Verletzungen. am Körper; wohl aber drei Stichwunden und Schnittwunden am Arm sowie Verletzungen an der Hand.

Gleichzeitig rief sie den Bruder des Angreifers zu Hilfe, und als dieser sofort herbeieilte, setzte sich der Kampf fort. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft versetzte der Bruder schließlich dem 40-jährigen Angeklagten mehrere Faustschläge ins Gesicht, die ihn kampfunfähig gemacht haben dürften.

Von der Polizei ließ er sich danach widerstandslos festnehmen. Nach seiner Festnahme wurde der Angeklagte dann aufgrund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Hechingen in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen.