Diskussion um das Bundesteilhabegesetz: Nach Kritik an der „schlecht gemachten Gesetzgebung“ im Sozialausschuss, melden sich nun Einrichtungen der Behindertenhilfe zu Wort.
„Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zu Opfern von Haushaltskonsolidierung werden“, fordert die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe in der Ortenau (Agbo). Damit reagieren 20 unter dem Dach eines Vereins verbundene Ortenauer Organisationen auf Kritik am Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Form einer Resolution.
Diese hatte Philipp Saar, Chef der CDU-Kreistagsfraktion, formuliert und über die Kreisverwaltung dem Sozialausschuss vorgelegt. Das Gremium stimmte Anfang November mit großer Mehrheit dafür, dem Kreistag die Resolution zur Verabschiedung vorzulegen. Grundaussage des Papiers: Das Bundesteilhabegesetz sei zu bürokratisch, zu ineffizient, zu teuer und müsse dringend überarbeitet werden. „Wir unterstützen die Zielsetzung der Teilhabe“, heißt es allerdings auch in der Resolution .
Das strittige BTHG soll grundsätzlich die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Es rückt den einzelnen Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt. In der Vergangenheit hatte es in den Gremien des Ortenaukreises und vonseiten der Verwaltung immer wieder Kritik gegeben. Das BTHG gilt als ein Hauptkostentreiber des ausufernden Sozialetats des Kreises.
Konzentration auf den einzelnen Menschen
Für eine ganze Reihe der „maßgeblichen Kostentreiber der letzten Jahre“ sei das BTHG aber gar nicht verantwortlich, heißt es in der Stellungnahme des Agbo. Das Schreiben listet dagegen Baukostensteigerungen, gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise, teurere Tarifabschlüsse und die wachsende Zahl der Leistungsberechtigten auf.
„Es ist also nicht allein der Anspruch, Menschen mit Behinderungen personenzentriert zu unterstützen“, so die Agbo. Genau diese „Personenzentrierung“ sei auch nicht verhandelbar, sie setze die UN-Behindertenrechtekonvention um und sei politischer Konsens. Die Reform „weg von pauschalen Strukturen, hin zu passgenauer Unterstützung“ zeigte bei den betroffenen Menschen bereits deutlich spürbare positive Effekte.
Auch Arbeitsgemeinschaft hält Aufwand für zu hoch
„Allerdings erkaufen wir uns diesen Fortschritt viel zu teuer“, findet auch die Arbeitsgemeinschaft. Der Verwaltungsaufwand sei unverhältnismäßig – er binde „erhebliche Ressourcen“, die besser in direkte Unterstützung fließen sollten. Allerdings entstünde Effizienz nicht durch Kürzen, sondern durch „kluge Vereinfachung und Wirkungsorientierung“.
Die Agbo-Organisationen fürchten, dass Sparmaßnahmen zu Lasten der Menschen gehen könnten. „Konsolidierung darf nicht über Leistungskürzungen durch die Hintertür erfolgen“, so die Forderung. „Das BTHG ist kein perfektes Gesetz, aber es ist ein notwendiger Schritt zu mehr Teilhabe“, heißt es abschließend. „Gemeinsam können wir die Umsetzung verbessern – schlanker, klarer, wirksamer –, ohne den Kern zu beschädigen. Wir sparen durch Abbau der Komplexität, nicht durch Einschränkung von Rechten.“
Die Arbeitsgemeinschaft
Zur Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe in der Ortenau (Agbo) gehören 20 Organisationen, die teilweise seit Jahrzehnten mit dem Landkreis zusammenarbeiten. So gehören etwa auch der Aczepta-Sozialdienst (Lahr), Club 82 (Haslach), der DRK-Kreisverband Wolfach, die Gesellschaft für Rehabilitation seelisch Kranker (Hornberg), Johannes-Diakonie (Lahr), Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal, Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr und WFB Haslach dazu.