Der Polit-Krimi in Alpirsbach geht weiter: Wie das Landratsamt nun bekannt gibt, sind mittlerweile mehrere Wahlanfechtungen gegen die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach eingegangen. Zuvor war bekannt geworden, dass gegen den Wahlsieger und künftigen Bürgermeister Sven Christmann eine Anklage wegen Korruption vorliegt.
Sven Christmann, Alpirsbachs neuer Bürgermeister, ist noch nicht im Amt, da wollen einige Bürger ihn offenbar schon wieder loswerden. Wie das Landratsamt am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte, sind mittlerweile mehrere Wahlanfechtungen eingegangen.
Hintergrund sind Korruptionsvorwürfe gegen den Wahlsieger Sven Christmann, die in der vergangenen Woche öffentlich wurden. So bestätigte das Landgericht Karlsruhe im Gespräch mit unserer Redaktion, dass gegen Christmann eine Anklage vorliegt wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit.
Einen direkten Zusammenhang zwischen den Vorwürfen und den eingegangenen Wahlanfechtungen wollte das Landratsamt vorerst nicht bestätigen. „Wir prüfen das in aller Ruhe, da sagen wir noch nichts dazu“, so eine Sprecherin.
Die Hürden sind hoch
Allerdings ist ein Zusammenhang zumindest naheliegend. Denn alle drei Wahlanfechtungen sind erst in den vergangenen fünf Tagen eingegangen – und damit erst nach Bekanntwerden der Anklage.
Doch ob die Wahlanfechtungen schließlich dazu führen werden, dass Christmann das Bürgermeisteramt nicht antreten kann, ist derzeit noch mehr als fraglich. Denn die Hürden für eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl sind hoch. Das fängt schon damit an, dass der Einspruch schriftlich erfolgen muss. Das gehe nur per klassischem Brief oder VPS-Mail, erklärt die Sprecherin.
In der Regel 50 Unterschriften notwendig
Zwei der drei Anfechtungen seien allerdings per E-Mail eingegangen und schon deshalb ungültig, berichtet die Sprecherin. Das Landratsamt mache aber nun die Absender darauf aufmerksam, dass sie für eine gültige Anfechtung einen Brief schicken müssen. Somit ist es zumindest denkbar, dass diese beiden Anfechtungen demnächst dann doch noch in gültiger Form vorliegen.
Allerdings gilt es noch eine weitere Hürde zu nehmen, denn: „Wer Einspruch gegen die Wahl einlegt und nicht die Verletzung seiner Rechte geltend machen kann, dessen Einspruch ist nur zulässig, wenn mindestens 50 Wahlberechtigte diesem beitreten“, erklärt die Sprecherin.
Im Klartext bedeutet das: Wer die Wahl anfechten möchte, braucht in der Regel mindestens 50 Unterschriften – zumindest in Alpirsbach. Denn die genaue Zahl der Unterschriften ist von der Zahl der Einwohner abhängig.
Ausgenommen davon ist nur, wer die „Verletzung seiner Rechte“ geltend macht. Nun gibt es einen gewissen Interpretationsspielraum, was genau damit gemeint ist. Grundsätzlich bedeutet das aber: Kandidaten, die an der Wahl teilgenommen haben, brauchen keine 50 Unterschriften für eine Anfechtung.
Landratsamt prüft noch
Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass Amtsinhaber Michael Pfaff Einspruch gegen das Ergebnis einlegen wird. Denn schon in der vergangenen Woche hatte Pfaff im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt, dass er keine Wahlanfechtung anstrebt.
Ob eine der Wahlanfechtungen die erforderlichen Unterschriften aufweist, wollte das Landratsamt am Dienstag noch nicht beantworten. „Wir haben das noch nicht geprüft“, so die Sprecherin.
Doch selbst wenn für eine der Anfechtungen genug Unterschriften zusammenkommen, ist das nur der Anfang. Denn dann muss das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt entscheiden, ob die Wahl wirklich wiederholt wird. „Da müssen schon triftige Gründe vorliegen“, betont die Sprecherin. Für die Prüfung hat das Amt nun einen Monat Zeit.