Die Freude in Ettenheim war groß: Landesjustizministerin Marion Gentges (links) und Bürgermeister Bruno Metz freuen sich, dass Pia Uhrenbacher ab Januar als Notarin in Ettenheim tätig sein wird. Foto: Göpfert

Nach zwei Jahren Kampf ist es nun offiziell: Ettenheim wird wieder Notarsitz. Pia Uhrenbacher hat ihre Ernennungsurkunde erhalten und wird am 2. Januar ihr Notariat in der Stückle-Straße öffnen.

Ettenheim - Dort, im Ettenheimer Bürgersaal, wo im November 2020 mit der Verkündung der Einrichtung Notarstelle in Ettenheim alles seinen Anfang nahm, sollte es nun im Dezember 2022 zu einem guten Ende gebracht werden. Bürgermeister Bruno Metz und Landesjustizministerin Marion Gentges verkündeten am Mittwoch stolz, dass Pia Uhrenbacher vergangene Woche ihre Ernennungsurkunde zur Notarin für Ettenheim erhalten hat. Der Präsident des Landgerichts Freiburg, in dessen Zuständigkeitsbereich das Notariat fällt, hat ihr diese ausgehändigt. Damit wird Ettenheim nun wieder Notarsitz – "nach einer ordentlichen Odyssee", wie Metz hinzufügte (siehe Info). Umso größer war nun aber die Freude auf allen Seiten: "Ettenheim war früher einmal ein Amtsstädtchen, nun erhalten wir ein wichtiges Amt zurück. Das freut uns sehr. Ich heiße Sie herzlich willkommen im Namen der Stadt und meiner Kollegen, die diese Stelle sehr unterstützt haben. Wir freuen uns schon auf den ersten Termin. Nicht nur die Städte haben den ein oder anderen Fall für Sie, sondern auch die Firmen und Privatleute", begrüßte er Uhrenbacher.

Gentges betont, dass der Bedarf für die Stelle da sei

Der Bedarf nach der Notarstelle sei da, betonte auch Gentges. Die Entscheidung, eine zusätzliche Notarstelle in der Region einzurichten, war noch unter ihrem Amtsvorgänger Guido Wolf gefallen. "Es ist ein langer Prozess. Wir haben nicht nur geschaut, wie viele notarielle Vorgänge in der Region anfallen, sondern auch, wie komplex sie sind. Daraus wurde eine bereinigte Urkundenzahl erstellt, anhand derer das Landesjustizministerium sehen konnten, dass Bedarf rund um Ettenheim besteht – und hat die Ansiedlung der Notarstelle beschlossen."

Strenges Auswahlverfahren

Da es mehrere Bewerber auf die Stelle gegeben habe, habe es ein anspruchsvolles Auswahlverfahren gegeben. "Wir haben streng darauf geachtet, den oder die auszuwählen, der fachlich am besten dafür geeignet ist", betonte Gentges.

Die Freude sei auch bei ihr groß, erklärte Uhrenbacher am Mittwoch: "Die Stelle in Ettenheim war für mich die absolut erste Wahl", betonte sie. "Da ich in Freiburg geboren wurde und dort aufgewachsen bin sowie dort studiert und mein Rechtsreferendariat abgelegt habe, ist Ettenheim für mich so etwas wie Heimat", erklärte die 36-Jährige. Nach ihrem Referendariat war sie vier Jahre lang als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Erb- und Bankrecht tätig und hat berufsbegleitend promoviert. Seit 2018 hat sie als Notarassessorin in verschiedenen Notariaten gearbeitet. Umso mehr freue sie sich nun ab dem 2. Januar ihr eigenes Büro zu haben und dort die Bürger begrüßen zu dürfen.

Metz gratulierte ihr dazu, als Standort den Neubau in der Stückle-Straße 6 gewählt zu haben: "Die anderen Lösungen, die wir als Stadt ihr vorgeschlagen haben, wären nur für den Übergang gewesen. Dass sie diese gewählt hat, zeigt eine gewisse zeitliche Perspektive." Uhrenbacher bei ihrer Arbeit unterstützen werden vier Mitarbeiter. "Es ist in der heutigen Zeit nicht leicht, Mitarbeiter zu finden. Aber es ist wirklich ein tolles Team", sagt sie.

Zwei Jahre Kampf ums Notariat

Ettenheim war schon einmal Notarssitz gewesen, hatte sein Amtsnotariat aber – genau wie etwa Kenzingen – im Rahmen der Notariats- und Grundbuchamtsreform 2018 verloren. Im Rahmen einer Nachjustierung aufgrund der "außergewöhnlich hohe Fallzahl in der Region" beschloss das Landesjustizministerium im November 2020 dort wieder ein Notariat einzurichten. Bei der zweiten Bewerberrunde im März 2021 meldeten sich mehrere Interessenten. Im Juli 2021 wurde dann jedoch beim Oberlandesgericht Stuttgart von einem Konkurrenten ein Eilrechtsschutzantrag gegen die Schaffung der Stelle gestellt. Im Dezember hatte der Notarsenat den Antrag des Antragstellers auf Erlass der einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. Der Antragsteller hatte daraufhin am 17. Januar eine Anhörungsrüge, einen sogenannten außerordentlichen Rechtsbehelf, erhoben, weil er seine Sicht der Dinge nicht ausreichend gewürdigt sah. Er ging letztendlich bis vors Bundesverfassungsgericht. Dieses hat den Antrag jedoch abgelehnt.