Lange Zeit hat das Baugebiet „Supperten II“ im Ettenheimer Rathaus für Kopfweh gesorgt. Nun hat das bürokratische Ringen ein Ende.
„Es ist ein Augenblick, dem ich lange entgegengefiebert habe“, so Bürgermeister Bruno Metz am Montag beim obligatorischen Spatenstich im neuen Baugebiet „Supperten II“, westlich am Marbachgraben angrenzend. Immer wieder hatten sich dem ursprünglich vorgesehenen Baubeginn im Jahr 2022 Hindernisse in den Weg gestellt: Einsprüche des Nabu bezüglich eines Streuobstbestandes im Gebiet, generelle Einsprüche des Bundesverwaltungsgerichts gegen die eingeschlagene Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren und nicht zuletzt archäologische Grabungsarbeiten, an deren Umfang Metz auf Grund bereits vorangegangener derartiger Untersuchungen seine Zweifel anmeldete. „Auf Grund früherer Grabungen wissen wir, dass der Westen Ettenheims seit der Jungsteinzeit besiedelt war“, so Metz. Die damit verbundenen Kosten in Höhe von rund einer Million Euro hätte man sich gerne erspart.
Genauso wenig einsichtig sei für ihn der durch den Nabu erzwungene Schutz eines alten Streuobstbestandes gewesen, da Ettenheim gerade in diesem Bereich sehr viel tue. Auch dadurch habe man einen Zeitverlust von rund einem Dreivierteljahr in Kauf nehmen müssen – und das, obwohl rund 100 Bauinteressierte auf die Erschließung warteten. „Ein faires Miteinander“ bescheinigte Metz indes den Grundstückseigentümern.
Anfang 2026 soll es an die Vermarktung gehen
Geradezu vorbildlich sei dagegen auch die Zusammenarbeit mit der Planungsfirma FSP, dem Erschließungsträger Kommunalkonzept BW und nunmehr auch mit den Baufirmen. Im Idealfall bis Ende 2026, spätestens Anfang 2027, sei mit der vollständigen Erschließung zu rechnen. Anfang kommenden Jahres werde man an die Vermarktung gehen. Bereits früher schon hatte der Gemeinderat beschlossen, Bauinteressierten mit Ortsbezug den Vorrang beim Erwerb der städtischen Grundstücke zu geben.
Dem neuen, knapp drei Hektar großen Baugebiet, attestierte der Rathauschef „eine zeitgemäße, innovative Erschließung und eine hohe Lebensqualität“. Auf kurze Wege, Verkehrsberuhigung und hohe Aufenthaltsqualität lege man Wert, zudem würden ökologische Aspekte eine große Rolle spielen, beispielsweise mit viel Grün. „Supperten II“ biete eine gute Mischung aus verdichtetem Wohnungsbau und Freifläche. Während der Regionalplan für eine Gemeinde wie Ettenheim auf einem Hektar 70 Einwohner pro Hektar vorsieht, so Metz, seien dies im neuen Wohngebiet 120 Menschen. Stich- und Wohnstraßen, die keinen Durchgangsverkehr zulassen, Innenhöfe, eine Ringerschließung seien prägnant für das neue Gebiet. Auf den 52 Bauplätzen entstehen 20 Einfamilienhäuser, zehn Doppelhäuser, sieben Reihen- und vier Mehrfamilienhäuser.
Baugebiet ist ein wichtiger Schritt für die Stadt
„Mit ,Supperten II’ geht Ettenheim einen weiteren wichtigen Schritt, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden – dies in einem modernen, lebenswerten Wohnquartier in unmittelbarer Stadtnähe und sehr guter Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten“, so Metz, ehe der obligatorische Spatenstich erfolgte.
Info – Die Geschichte des Baugebiets
September 2020:
Der Gemeinderat sagt Ja zur Erschließung von „Supperten II“ . Januar 2021:
Die Stadt lädt zu einem sehr gut besuchten Bürgerworkshop zum vorgesehenen Baugebiet ein. Oktober 2022:
Start der Offenlage des Bebauungsplanes, der in beschleunigtem Verfahren vorgenommen werden soll. Februar 2023:
Das Amt für Umweltschutz beim Landratsamt spricht ökologische Auflagen aus. April 2023:
Das Landratsamt erteilt die Genehmigung für den Bebauungsplan. Juli 2023:
Bundesverwaltungsgericht: Bebauungsplanaufstellungen im beschleunigten Verfahren sind rechtswidrig Januar 2024:
Stadt geht Bebauungsplan im Normalverfahren an; erneute Offenlage; formeller Umweltbericht mit einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz April 2024:
Der Bebauungsplan wird als rechtsgültig erklärt und tritt endgültig in Kraft.