Die Rechtsanwälte Martin Berner (von links), Gerhard Ruby und Karina Matulic-Neb sowie Rechtsfachwirtin Mandy Zeba bilden das neue Team der Kanzlei Ruby. Foto: Arkadiusz Sawko/Ruby Kanzlei Berner Matulic-Neb GmbH

Nach der überraschenden Insolvenz des Villinger Erbrechtsanwalts Gerhard Ruby gibt es nun positive Neuigkeiten: Die Fortführung der bekannten Kanzlei ist gesichert.

Diese Nachricht hatte Ende des vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt: Aufgrund einer schweren Erkrankung und einer daraus resultierenden drohenden Zahlungsunfähigkeit hatte die Kanzlei von Erbrechtsanwalt Gerhard Ruby beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

Trotz der Schwierigkeiten betonten sowohl die Familie als auch der Insolvenzverwalter Thorsten Schleich, dass die Kanzlei fortgeführt werden soll. Über einen von der Rechtsanwaltskammer bestellten Vertreter war sichergestellt worden, dass der Kanzleibetrieb weiterlaufen kann.

Unabhängig davon, dass beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen zum 1. Januar das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Gerhard Ruby eröffnet wurde, gibt es nun hinsichtlich des Kanzleibetriebs positive Neuigkeiten: Eine Nachfolgelösung sichert die Fortführung der Kanzlei Ruby.

Darüber wird in einer Pressemitteilung informiert. Demnach wird die frühere Einzelkanzlei durch die „Ruby Kanzlei Berner Matulic-Neb GmbH“ fortgeführt. Der Kanzleibetrieb laufe uneingeschränkt weiter, laufende Mandate werden demnach ohne Unterbrechung bearbeitet – eine wichtige Nachricht für alle Mandanten.

Zwei Rechtsanwälte führen Kanzlei fort

Die neue Kanzlei wird von Rechtsanwalt Martin Berner und Rechtsanwältin Karina Matulic-Neb geführt. Beide verfügen laut Mitteilung über langjährige anwaltliche Praxiserfahrung und ausgewiesene Expertise insbesondere im Erbrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht und in der Unternehmens- und Vermögensnachfolge.

Der 65-jährige Kanzleigründer begleitet nun die Übergangsphase. So ist Rechtsanwalt Gerhard Ruby, der die Kanzlei über viele Jahre aufgebaut und als vielfach ausgezeichneter Erbrechtsspezialist geprägt hat, nach eigenen Angaben in die Fortführung eingebunden und steht Mandanten im Rahmen der Nachfolgelösung weiterhin beratend zur Verfügung. Auf diese Weise werde auch eine „rechtssichere und strukturierte Übergabe der Mandate an die Nachfolger“ sichergestellt.

Standort in Villingen bleibt bestehen

„Uns war wichtig, Kontinuität zu sichern und zugleich einen zukunftsorientierten Rahmen zu schaffen“, erklären die neuen Kanzleiinhaber in der Mitteilung. Die erbrechtliche Beratung werde auf hohem fachlichem Niveau fortgeführt und zugleich um handels-, gesellschafts- und unternehmensnachfolgerechtliche Fragestellungen erweitert.

Die Kanzlei ist weiterhin am bisherigen Standort in der Vöhrenbacher Straße 4 in Villingen erreichbar.