Das Foto lässt die Gewalt erahnen, mit der der rund 2300 Tonnen schwere Rheinfrachter im Herbst 2023 auf eines der Iffezheimer Schleusentore krachte. Foto: Einsatz-Report 24

Ein Güterschiff ist im Herbst 2023 bei Iffezheim auf ein Schleusentor gekracht. Das zuständige Gericht in Kehl hat Eigner und Steuerfrau nun zu Schadensersatz verurteilt.

Das Rheinschifffahrtsgericht in Kehl hat entschieden, dass die Schiffseignerin, eine kleine Firma niederländischen Rechts, und die Steuerfrau als Gesamtschuldner einen Betrag von circa 1,7 Millionen Euro an die klagende Bundesrepublik zahlen müssen.

 

Darüber informiert das Gericht am Mittwoch. Damit ist der Zivilrechtsstreit der BRD als Eigentümerin der Schleuse aufgrund des Zusammenstoßes des Frachters „La Primavera“ mit der Anlage am 11. November 2023 erstinstanzlich entschieden.

Der voll beladene Rheinfrachter hatte die Iffezheimer Schleuse beim Zusammenstoß massiv beschädigt. Das Schiff selbst kam mit geringem Schaden davon. Die Folgen für die Schleuse und den Schiffsverkehr auf dem Oberrhein fielen gravierender aus: Erst etwas mehr als ein Jahr nach dem Vorfall – im Januar 2025 – war die Anlage wieder voll funktionsfähig.

Verurteilte müssen nicht für Gesamtschaden haften

An dem Bauwerk allein waren laut Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro Schaden entstanden. Hinzu kamen Folgekosten, da die Iffezheimer Schleuse so lange nicht voll einsatzfähig war. Insgesamt knapp vier Millionen Euro von den Verantwortlichen forderte die Bundesrepublik im Zivilverfahren.

Gar soweit wollte das Rheinschifffahrtsgericht aber nicht gehen. Zwar habe die Steuerfrau nicht mit einer Herzkrankheit entschuldigen können, dass sie während ihrer Wache 20 Minuten am Ruder schlief, bis das Schiff ungebremst auf das Schleusentor in Iffezheim auffuhr. Die Schiffseignerin müsse sich dieses schuldhafte Verhalten zurechnen lassen.

Allerdings haften beide nicht für den geltend gemachten Gesamtschaden, so die Mitteilung des Gerichts. „Denn im Binnenschifffahrtsrecht besteht die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung, die sich an Art und Größe des Schiffes ausrichtet.“

Urteil kann mit Berufung angegriffen werden

Über diese Grenze, die in diesem Fall bei etwa 1,7 Millionen Euro liege, haften der Schiffseigner und seine Besatzung nur in Ausnahmefällen. Unter anderem wenn der Schaden durch eine Handlung zurückzuführen ist, die leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

Eine solche Ausnahme hat das Gericht bei der schlafenden Steuerfrau nicht feststellen können. Auch der Umstand, dass sie zumindest in der Nacht zuvor Alkohol konsumiert habe, führe nach dem Urteil nicht dazu, dass Leichtfertigkeit anzunehmen sei.

Klage gegen Kapitän wies das Amtsgericht ab

Die Klage gegen den Kapitän des Frachtschiffs, der sich während der Havarie unter Deck befand, hat das Amtsgericht insgesamt abgewiesen, „da diesem ein Verschulden nicht zur Last gelegt werden konnte“. Er sei nicht verpflichtet, der Steuerfrau, die seit einem Trunkenheitsfall im Jahre 2020 jahrelang beanstandungsfrei ihre Arbeit verrichtet hatte, zu misstrauen.

Rechtskräftig ist das Millionen-Urteil derweil noch nicht. Es kann mit der Berufung vor dem Rheinschifffahrtsobergericht in Karlsruhe oder – eine Besonderheit des Rheinschifffahrtsrecht – vor der multinationalen Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg angegriffen werden.

Die Steuerfrau war zuvor bereits vom Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Strafverfahren rechtskräftig der fahrlässigen Gefährdung des Schiffsverkehrs schuldig gesprochen worden. Es verhängte eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro.