Die Reform der Grundsteuer sorgte auch in Lahr für Aufregung. Knapp ein halbes Jahr, später berichtet die Stadtverwaltung und das Finanzamt von sinkenden Widerspruchszahlen.
Seit dem 1. Januar gilt die neue Grundsteuer, sie musste aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Die ersten Bescheide lösten bei vielen Lahrern große Entrüstung aus – viele mussten deutlich mehr zahlen als zuvor. Die Telefone im Rathaus standen nicht still und es wurden zahlreiche Widersprüche eingelegt. Hat sich etwa fünf Monate später die Lage beruhigt oder laufen die Bürger immer noch Sturm? Unsere Redaktion hat bei der Pressestelle der Stadt und beim Finanzamt Lahr den aktuellen Stand erfragt.
Hat sich die Situation im Vergleich zu Januar entspannt?
Der Pressesprecher der Stadt, Nicolas Scherger, bestätigt eine Abwärtstendenz: „Die Kontakte wegen der Grundsteuer haben deutlich abgeebbt.“ Es kommen weniger Anfragen zu der Thematik. Auch beim Finanzamt Lahr vermeldet Amtsleiter Christian Buss einen ähnlichen Trend: „Die Einspruchszahlen, Telefonate und Anfragen sind im Vergleich zu Anfang des Jahres gesunken.“
Wie hoch ist die Zahl an Widersprüchen?
Die Stadtverwaltung habe insgesamt 280 Widersprüche und unabhängig davon 13 gesonderte Anträge erhalten, teilt Scherger mit. Die meisten seien unzulässig, da die Widerspruchsfrist von einem Monat längst abgelaufen sei. 99 Prozent der verschickten Bescheide haben das Datum vom 10. Januar, so dass die Widerspruchsfrist bereits im Februar zu Ende war. Danach können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Buss zeigt anhand eines Vergleichs die deutlichen Unterschiede auf: „Im Januar verzeichneten wir noch 180 Einsprüche, im Mai gingen 46 ein und im Juni waren es 28.“ Die Zahlen untermauern einen rückläufigen Trend, unterstreicht der Amtsleiter.
Gibt es noch viel Kritik von Seiten der Bürger?
Angesichts von mehr als 20 000 Bescheiden habe nur eine kleine Minderheit gegenüber der Stadtverwaltung Unmut artikuliert, „dies teilweise lautstark“, offenbart Scherger. Beim Finanzamt gebe es noch vereinzelt Kritik, so Buss. Seitdem nahezu alle Veranlagungen abgeschlossen und die Grundsteuerbescheide verschickt wurden, sei der Unmut deutlich abgeklungen.
Wie arbeitsintensiv ist die Bearbeitung?
Scherger kann für die Stadtverwaltung Lahr Entwarnung geben: „Die Sachbearbeitung in der Grundsteuer hat sich weitgehend normalisiert.“ Die Lage im Finanzamt gestaltet sich anders, denn die Bearbeitung der meisten Einsprüche, die sich auf die Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes beziehen, seien in Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Gerichtsverfahren zurückgestellt worden, stellt Buss klar. Den Ausgang der Verfahren könne man nicht einschätzen, man warte auf ein endgültiges Urteil.
Welche Gründe werden bei einem Widerspruch genannt?
In den überwiegenden Fällen bezogen sich die Widersprüche gegen die Grundlagenbescheide, beispielsweise falsche Miteigentumsanteile oder die fehlende Berücksichtigung von Anträgen bei der Steuererklärung, erklärt Scherger. Meistens wurden die Widersprüche zurückgewiesen oder vor Erlass des Widerspruchsbescheids zurückgenommen. „In wenigen Fällen ergingen geänderte Grundlagenbescheide“, so Lahrs Pressesprecher. Der häufigste Grund sei das erwähnte Landesgrundsteuergesetz, betont der Amtsleiter des Finanzamts. Das Bodenwertmodell des Landes Baden-Württemberg stehe hauptsächlich in der Kritik (siehe Info).
Warum sind nur wenige Rechtsbehelfe erfolgreich?
Widersprüche richten sich in der Regel gegen die Grundlagenbescheide, erklärt Scherger. Ein Widerspruch, der sich nur gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamts richte, sei unbegründet. Zudem werde im Bescheid der Stadt der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert. Nur bei einem Rechenfehler sei ein Widerspruch erfolgreich, dies werde aber durch automatisierte Verfahren ausgeschlossen. Die Erfolgsquote sei daher sehr gering. Ähnlich ist es im Finanzamt: Nur in 15 Fällen sei bisher einem Einspruch stattgegeben worden, weiß Buss.
Warum legen viele Menschen Widerspruch ein?
Buss hat das Gefühl, dass viele Menschen aus Prinzip Widerspruch eingelegt haben. „Ich führe das auf die allgemeine Irritation in der Bevölkerung zurück“, so der Verdacht des Amtsleiters. Dies habe zu der hohen Zahl an Widersprüchen beigetragen. „Wir vermuten eine Verunsicherung,verursacht durch die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Meinung, dass bei der Grundsteuer etwas nicht stimme“, teilt Scherger die Einschätzung des Finanzamtsleiters. Es seien sogar Einsprüche von Menschen eingegangen, die künftig eine geringere Grundsteuer zahlen müssen.
Das Bodenwertmodell
Baden-Württemberg hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern einen Sonderweg beschritten: Es benutzt bei der Ermittlung der Grundsteuer das Bodenwertmodell. Dabei wird nur der Grund und Boden belastet und nicht die Gebäude, die darauf stehen. Der Streit um das Verfahren wird wahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen.