Ein Großaufgebot der Feuerwehr ist vor gut einer Woche zu einem Gebäudebrand in Stammheim ausgerückt. Ein teurer Einsatz, den jemand bezahlen muss. Wer das sein wird, regelt ein Gesetz.
Sollten die Zeugen Recht behalten, dürfte es für einen oder mehrere Jugendliche in nächster Zeit ungemütlich werden.
Bereits kurz nachdem am Sonntag vor gut einer Woche, am Muttertag, in einem leer stehenden Wohnhaus mit angebauter Scheune in Stammheim ein Feuer ausgebrochen war, hatten Beobachter Verdächtiges berichtet.
Fünf Jugendliche verhaftet
Demnach seien im Gebäude Böller gezündet worden. Zeugen machten die Polizei auf mehrere Jugendliche aufmerksam. Und tatsächlich nahmen die Beamten noch am Abend fünf junge Menschen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren in der Nähe des Tatorts vorläufig fest.
Doch ob die Jugendlichen wirklich eine Straftat begangen haben, ob Böller wirklich die Brandursache waren und – sollte beides zutreffen – ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit gehandelt haben könnte, stand zunächst nicht fest.
Das erklärte Sabine Maag, Sprecherin des Polizeipräsidiums Pforzheim, am Tag nach dem Brand auf Anfrage unserer Redaktion.
Könnte teuer werden
Viel mehr gibt es auch gut eine Woche nach dem Brand nicht zu vermelden. „Die Ermittlungen der Kriminalpolizei sind noch im Gange. Wir bitten um Verständnis, dass keine Zwischenstände veröffentlicht werden können, da sich diese im Laufe der Ermittlungen noch ändern können“, erklärte Sprecherin Maag an diesem Montag.
Fest steht: Sollte das Feuer auf Brandstiftung zurückzuführen sein, dürfte es für den oder die Verursacher teuer werden.
Denn grundsätzlich, erläutert Calws Feuerwehrkommandant Marcus Frank auf Nachfrage, sei die Brandbekämpfung durch die Kommunalfeuerwehr in Baden-Württemberg kostenfrei.
Aber: „Anders steht es in diesem Fall. Nach Feuerwehrgesetz müssen ‚die Träger der Gemeindefeuerwehr Kostenersatz verlangen, vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat‘“, so Frank. Das steht in Paragraf 34 des baden-württembergischen Feuerwehrgesetzes geregelt.
Würden die polizeilichen Ermittlungen also den Tatverdacht der Brandstiftung bestätigen, würden die Verantwortlichen zur Kasse gebeten – und das nicht zu knapp.
„Die Gesamtkosten (nur Feuerwehr) reißen die 20 000-Euro-Grenze“, berichtete der Feuerwehrkommandant am Freitag. „Gegenwärtig (Vorprüfung) sind wir bei circa 22 000 Euro.“
Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe
Bei dem Einsatz am Muttertag war die Feuerwehr mit insgesamt 79 Kräften und 15 Fahrzeugen der Abteilungen aus Stammheim und Calw vor Ort. Den entstandenen Schaden schätzte die Polizei auf einen mittleren sechsstelligen Betrag.
Wer fremde Gebäude oder Hütten in Brand setzt, muss laut Paragraf 306 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren rechnen; bei Fahrlässigkeit kommen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft infrage.