Die Beweisaufnahme im Rulantica-Prozess ist abgeschlossen. Wirbel gibt es, da die „Bild“ den Verdächtigen unverpixelt abbildete.
Richter Stefan Bürgelin wird morgen, Mittwoch, das Urteil gegen den Angeklagten sprechen, dem die Entführung und der Missbrauch eines sechsjährigen Mädchens vorgeworfen werden. Erwartet wird eine mehrjährige Haftstrafe.
Am vorletzten Prozesstag hielten Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers am Landgericht Freiburg hinter verschlossenen Türen. Was dem Mädchen, das aus dem Spaßbad Rulantica entführt worden war, angetan wurde, sollte unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen werden. Unsere Redaktion hatte hinterher Gelegenheit, mit Verteidiger Klaus Malek und dem Vertreter der Nebenklage zu sprechen.
Malek sagte, dass sein Mandant in großer Sorge sei. Denn wer sich an Kindern vergehe, stehe in der Gefängnishierarchie ganz unten. Die Mithäftlinge würden dem Rumänen so zusetzen, dass er inzwischen aus Sicherheitsgründen von Freiburg nach Ulm verlegt worden sei. Doch auch dort traue er sich aus Angst vor Übergriffen nicht aus seiner Zelle.
Hintergrund ist, dass die Bild-Zeitung ein unverpixeltes Foto des Mannes veröffentlicht hat, auf dem er zu erkennen war. Durch die Boulevard-Zeitung habe sein Mandant erhebliche Gefahren zu erdulden, so Malek. Deshalb habe er in einem Eilverfahren den Axel-Springer-Verlag verklagt. Über diesen Fall wird heute im Landgericht Berlin verhandelt.
Der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin kam im Gerichtssaal auf diese Klage zu sprechen, nannte sie einen „unschönen Nebenschauplatz“. Er verfolge mit großem Interesse, welches Urteil seine Kollegen in Berlin fällen.
Der Vertreter der Nebenklage, Thorsten Schulte-Günne, betonte vor Gericht noch einmal, dass „wahnsinnig viel Zeit“ vergangen sei zwischen der Meldung der Zeugen, ein Mädchen aufgegriffen zu haben, und dem Eintreffen der Polizei. Hätte diese früher reagiert, dann hätte eine umfassendere Fahndung veranlasst werden können. Die Eltern seien mit der Arbeit der Polizei unzufrieden, so der Anwalt.
Auch die Rulantica-Mitarbeiter hätten gravierende Fehler gemacht. Nach dem Prozess werde es deshalb Gespräche mit Verantwortlichen des Freizeitbades geben. Die Familie und er würden eine Klage wegen finanzieller Haftung prüfen. „Angesichts des menschlichen Leides fällt es schwer, einen angemessenen Betrag zu finden, aber es muss einen Ausgleich geben“, sagte Schulte-Günne. Ein Zivilverfahren schließe er nicht aus.
Der Nebenklage-Vertreter betonte im Gespräch mit der Autorin, der Angeklagte habe das Mädchen „weggeschmissen wie einen Gegenstand, als er seinen Spaß nicht bekam“. Damit habe er das Kind weiteren Gefahren für Leib und Leben gesetzt. Seine Tat habe furchtbare Folgen für das Mädchen und seine Familie, das sei strafschärfend. Der Angeklagte habe keinen Versuch der Wiedergutmachung geleistet.