In der Nacht auf Samstag hat es in einem Wohngebäude in Gechingen gebrannt. Ermittler gehen von Brandstiftung aus – und der Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes steht im Raum.
Wo genau sich die Tat zugetragen hat, dazu äußerte sich die Polizei am Montag auf Nachfrage unserer Redaktion nicht – aus einsatztaktischen Gründen, wie es heißt.
Fest steht: In der Nacht von Freitag auf Samstag brannte es in einem Wohngebäude in Gechingen. Zwei Menschen wurden dabei verletzt. Und: Die Gesamtumstände sprechen dafür, dass das Feuer vorsätzlich gelegt wurde.
Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Pforzheim vom Montag hervor.
Feuer im Inneren des Gebäudes ausgebrochen
Nach derzeitigem Stand wurde am frühen Samstagmorgen, nach 3 Uhr, ein 64- jähriger Mann im besagten Wohnhaus auf den Brand aufmerksam, heißt es darin weiter. Zuvor habe er verdächtige Geräusche wahrgenommen, die durch das Feuer selbst verursacht wurden – also etwa das Knacken brennender Gegenstände, erklärte auf Nachfrage Benjamin Koch, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Pforzheim.
Besonders beunruhigend: Das Feuer war im Inneren des Gebäudes in der Nähe der Hauseingangstüre ausgebrochen. Wie genau, das ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Die Gesamtumstände sprechen nach Angaben der Behörden für eine Vorsatztat.
Möglicherweise wurde der Brand durch eine Öffnung, etwa einen Briefkastenschlitz, im Inneren des Hauses gelegt. Ferner gebe es objektive und subjektive Beweise, die auf absichtliche Brandstiftung hinweisen würden, so Koch.
Schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt
Als objektive Beweise gelten beispielsweise fehlende andere Zündquellen – wie elektrische Leitungen oder Geräte –, die die Flammen verursacht haben könnten. Zu subjektiven Beweisen gehören unter anderem Beobachtungen von Zeugen.
Konkretere Angaben dazu, warum die Ermittler von einer Vorsatztat ausgehen, machte die Polizei auch auf Nachfrage aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.
Beim Versuch, den Brand zu löschen, wurde der 64- Jährige laut Polizei schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Er musste im Krankenhaus wegen Verbrennungen und einer Rauchgasintoxikation behandelt werden.
Schaden im fünfstelligen Bereich
Neben dem Mann befand sich noch eine schlafende Frau im Gebäude, die von ihm geweckt wurde. Auch die 88-Jährige wurde mit dem Verdacht auf eine Rauchgasintoxikation ins Krankenhaus gebracht. Sie befindet sich nach Angaben der Behörden aktuell in einem stabilen Zustand.
Am Haus entstand durch das Feuer zudem ein geschätzter Schaden im fünfstelligen Bereich.
Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind nun insbesondere die Brandursache, das Tatmotiv und die Identifizierung des oder der Tatverdächtigen. Die Kriminalpolizeidirektion Calw hat hierzu eine Ermittlungsgruppe eingerichtet.
Mindestfreiheitsstrafe fünf Jahre
Ob die Betroffenen möglicherweise Feinde hatten, die für die Tat infrage kommen, konnte die Polizei nicht bestätigen. Dazu gebe es keine verdichtenden Hinweise.
Die mutmaßlichen Tatbestände wiegen indes schwer. Derzeit stehen die Vorwürfe eines versuchten Tötungsdeliktes sowie der besonders schweren Brandstiftung im Raum.
Letztere liegt nach Paragraf 306b des Strafgesetzbuches vor, wenn durch eine Brandstiftung etwa eine schwere Gesundheitsschädigung verursacht wird. Bringt ein Täter dadurch außerdem einen anderen Menschen in die Gefahr des Todes, beträgt die Mindestfreiheitsstrafe fünf Jahre.