Der Brand im Haus Grezenbühl hatte einen Großeinsatz der Feuerwehr ausgelöst. Ein 24-Jähriger, der das Feuer verursacht hatte, muss sich derzeit unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Rottweiler Landgericht verantworten. Foto: Feuerwehr

Ein 24-Jähriger, der an einer psychischen Erkrankung leidet, hatte im Juni einen Brand in einem Nebengebäude des Haus Grezenbühl gestiftet und 14 Bewohner in Lebensgefahr gebracht. Eine Bestrafung droht im allerdings nicht, da die Staatsanwaltschaft Schuldunfähigkeit annimmt.

Alpirsbach-Ehlenbogen - Das dramatische Ausmaß der Tat ist bekannt, der Brandstifter längst ermittelt – und doch ist es kein einfacher Fall, der das Landgericht Rottweil in diesen Tagen beschäftigt. Die Frage, die sich durch den Prozess zieht: Inwieweit war dem Angeklagten bewusst, was er mit seinem Verhalten anrichtet?

Ein Feuer in einem Nebengebäude des Haus Grezenbühl, einem Wohnheim in Ehlenbogen für psychisch erkrankte Menschen, hatte Anfang Juni einen Großeinsatz der Feuerwehr ausgelöst. Der junge Mann, der sich nun vor der Schwurgerichtskammer verantworten muss, soll einen Putzlappen angezündet und damit den Brand ausgelöst haben.

Körperverletzung und Sachschaden

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: versuchter Mord durch Unterlassen in 14 Fällen, da der Angeklagte billigend in Kauf genommen habe, dass die Bewohner zu Tode kommen. Durch den Brand waren 14 Bewohner in Lebensgefahr geraten; sechs von ihnen hatten eine Rauchgasvergiftung erlitten. Zudem war ein Sachschaden in Höhe von rund 450.000 Euro entstanden. Der junge Mann muss sich daher auch wegen Sachbeschädigung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Trotz der langen Anklageschrift strebt die Staatsanwaltschaft keine Bestrafung an, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, da sie davon ausgeht, dass der Angeklagte schuldunfähig ist. Dieser leidet an einer Intelligenzminderung und einer Verhaltensstörung.

Entsprechend schwierig gestaltete sich die Vernehmung. Der Angeklagte zeigte sich kooperativ, hatte aber mitunter Erinnerungslücken, nicht jede seiner Schilderungen war schlüssig. Und doch konnten sich die Beteiligten am ersten von fünf angesetzten Verhandlungstagen ein ungefähres Bild von der Tatnacht machen.

Feuer spontan gelegt

Er habe das Feuer spontan gelegt, versicherte der 24-Jährige. "Es war nicht geplant, dass es so ausartet", erklärte er, dass er nur den Putzlappen in Brand setzen wollte. "Dann habe ich habe ich Angst bekommen und bin raus gegangen." Daraufhin breitete sich das Feuer aus, was der Mann von der anliegenden Wiese aus beobachtete. Er schlug keinen Alarm, aus Angst, sofort in Handschellen abgeführt zu werden. "Ich habe erst am nächsten Tag realisiert, dass jemand hätte sterben können." Er habe nie Menschen in Gefahr bringen wollen.

Sich selbst bezeichnet er als Tierliebhaber, seine große Leidenschaft ist das Kochen, er strebt eine Ausbildung als Bäcker oder Koch an. "Gerade bin ich dazu aber nicht in der Lage", musste er eingestehen.

Denn es war nicht das erste Mal, dass der junge Mann in einem Wohnheim randalierte, nachdem er sich zuvor eigentlich gut eingelebt hatte. So auch im Haus Grezenbühl. "Sie konnten dort kochen, wurden betreut, hatten Freunde. Warum hat es nicht geklappt?", fragte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer. "Ich durfte nicht feiern. Ich wollte in eine Diskothek gehen", erklärte er.

Er habe Probleme, sich an Regeln zu halten, sagte der Angeklagte. "Warum?", fragte Münzer. "Weil mir die Regeln keinen Spaß machen", antwortete der 24-Jährige.

Fortsetzung am 21. Dezember

Nach rund zwei Stunden beendete Münzer aus Rücksichtnahme auf den Angeklagten die Vernehmung. Der Prozess wird am 21. Dezember ab 9 Uhr fortgesetzt, dann werden die Zeugen vernommen. Auch ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie ein Brandsachverständiger werden im Verfahren angehört.