Nachdem die Sachverständigen zunächst aufgrund des Zustands der Kehler Brandruine ihre Untersuchungen nicht vornehmen konnten, sind diese mittlerweile abgeschlossen. Die schriftlichen Gutachten zur Brandursache stehen laut Polizei jedoch noch aus. Foto: Stadt Kehl

Sachverständige haben die Begehung des durch ein Feuer zerstörten Kehler K-Clubs abgeschlossen. Die Stadt hatte bei Kontrollen hinterherhinkt – nicht als einzige im Kreis.

Bei dem Brand am frühen Morgen des 29. März hatten sich 750 Besucher des Kehler K-Club in Sicherheit bringen können. Das Gebäude wurde zerstört, die Polizei schätzt den Schaden auf einen einstelligen Millionenbetrag. Nur eine Frau musste im Nachgang stationär behandelt werden. Noch in der Nacht begann die Suche nach der Ursache.

 

„Die Begehungen vor Ort sind abgeschlossen, die schriftlichen Gutachten liegen uns jedoch noch nicht vor“, erklärt Polizeisprecher Rüdiger Schaupp auf Anfrage unserer Redaktion.

Ob tatsächlich pyrotechnische Partyfontänen den verheerenden Brand ausgelöst haben könnten, wie es Videos – die aus der Nacht des Brandes stammen sollen – nahelegen, bleibt offen. „Hierzu werden wir uns nach Eingang und Bewertung der Gutachten dann äußern“, so Schaupp.

Mangel an Fachkräften für Brandschauen sei enorm

Recherchen unserer Redaktion hatten ergeben, dass die Stadt Kehl mit der Brandverhütungsschau im K-Club vier Jahre im Verzug war. Vorgeschrieben ist eine solche für Gaststätten und Versammlungsstätten, die mehr als 200 Besuchern fassen sowie für Gaststättenräume in Untergeschossen.

„Aufgrund der Personalsituation ist es nicht möglich, alle Brandverhütungsschauen – von denen jede einzelne einen großen Arbeitsaufwand bedeutet – in den vorgegebenen Zeitrastern vorzunehmen“, erklärte die Stadt im Nachgang des Brands.

Bei den Kontrollen müssten Prioritäten gesetzt werden: Diese liegen beim städtischen Bereich Bauordnung auf städtischen Einrichtungen, also städtischen Versammlungsstätten, von denen es eine hohe Anzahl gibt, Schulen und Kindertageseinrichtungen. „Der Mangel an Fachkräften in diesem Bereich ist erheblich. Daher steht bei der städtischen Bauordnung eine Organisationsuntersuchung kurz vor dem Abschluss mit dem Ziel, den Bereich neu aufzustellen“, so die Stadt.

Lahr will Rückstände bis 2027 aufarbeiten

Ende 2023 hatte das Regierungspräsidium in einer Abfrage bei allen unteren Baurechtsbehörden die Durchführung der Brandverhütungsschau erhoben. Bei nur einem Drittel wurden sie vorschriftsgemäß durchgeführt und bei einem Drittel deutlich mangelhaft oder gar völlig ungenügend – dazu gehört auch die Stadt Lahr.

„In Lahr gibt es aktuell rund 200 brandverhütungsschaupflichtige Objekte, Tendenz steigend“, erklärt Pressesprecher Nicolas Scherger auf Anfrage. Darunter fallen beispielsweise Diskotheken, Hallen, Schulen, Kitas, Verkaufsstätten, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Hochhäuser, geschlossene Großgaragen, Gemeinschaftsunterkünfte/Beherbergungsbetriebe sowie Störfallbetriebe.

Jährlich circa 40 Objekte sollen durch die Baurechtsbehörde beschaut werden. „Die Rückstände werden aktuell aufgearbeitet. Die Planungen laufen darauf hinaus, dass wir mit den Brandverhütungsschauen bis Ende 2027 wieder auf dem aktuellen Stand sein werden“, so Scherger.

Offenburg präsentiert sich als Musterschüler

Die Stadt Offenburg präsentiert sich auf Anfrage unserer Redaktion als Musterschüler: „Die vorgeschriebenen Fünf-Jahre-Intervalle für die Brandverhütungsschau werden von der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Offenburg strikt eingehalten“, heißt es aus dem Rathaus.

In Offenburg fallen demnach aktuell 23 Gaststätten und Versammlungsstätten unter die Verpflichtung zur Brandverhütungsschau. Rechnet man Festhallen hinzu, handelt es sich um rund 40 Objekte. Die Gesamtzahl liegt höher, weil sie auch einige Gewerbebetriebe, Verkaufsstätten, Schulen, Hochhäuser und Pflegeheime umfasst. „Insgesamt führt die Stadt Offenburg jährlich rund 50 Brandverhütungsschauen über alle Objektarten hinweg durch“, so die Stadt.

Ob eine frühere Kontrolle den Brand im Kehler K-Club hätte verhindern können, ist zum jetzigen Zeitpunkt freilich Spekulation. Die Gutachten der Brandsachverständigen sollen für Klarheit sorgen.

Kreis erhält ein Lob

Die Baurechtsbehörde des Kreises ist für die Überwachung von 473 Objekten zuständig – viele in Kommunen ohne eigene Baurechtsbehörde. Darunter finden sich gastronomische und touristische Einrichtungen, Hallen, Kindergärten, Heime, Kliniken, Schulen oder Betriebe. Sie unterliegen einem drei- oder fünfjährigen Überwachungsrhythmus. „Für dieses Jahr stehen 82 Prüfungen an, die alle bereits bis Ende des Jahres terminiert wurden“, teilt Kreissprecher Kai Hockenjos mit. Dem Kreis wurde bei der Abfrage durch das Regierungspräsidium ein besonderes Lob ausgesprochen, da die Aufgabe der Brandverhütungsschau hervorragend erfüllt worden sei.