Unweit des Offenburger Bahnhofs nahm die Polizei am 18. November einen psychisch auffälligen 31-Jährigen fest. Zuvor war er nackt die Straße entlang gelaufen und hatte sich bedrohlich einer Passantin genähert. Foto: Archiv

Die Festnahme eines nackten Mannes in Offenburg hat für die beteiligten Polizisten keine Folgen: Nach Sichtung des Videomaterials vom Vorfall kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die Beamten richtig gehandelt haben.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg nimmt kein Ermittlungsverfahren gegen die an der spektakulären Verhaftung vom 18. November beteiligten Polizisten auf. Es bestehe "kein Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens", heißt es am Dienstag in einer Mitteilung. Der Vorfall hatte insbesondere deshalb öffentliches Aufsehen erregt, weil unmittelbar nach dem Geschehen Videoaufnahmen und Fotos von der Festnahme im Netz kursierten.

Die beiden beteiligten Polizisten gehören zum Polizeipräsidium Einsatz. Sie kamen zufällig des Weges und waren eigentlich in einer "Betäubungsmittelsache" im Einsatz, berichtet die Staatsanwaltschaft Offenburg unserer Zeitung. Für Empörung im Netz sorgte vor allem eines der Bilder, auf dem es aussieht, als würde einer der Polizeibeamten auf dem Hals des Mannes knien – schnell stand der Verdacht der Polizeigewalt im Raum. Laut einer regionalen Nachrichtenagentur hatte der Beamte Augenzeugenberichten zufolge minutenlang auf dem Hals des Mannes gekniet.

Die Staatsanwaltschaft kam derweil zu einem anderen Schluss: Die Fixierung sei durch das Knie des Beamten auf dem Schulterblatt erfolgt und habe für maximal zwei Minuten angedauert. "Nach Sichtung des vorhandenen Bildmaterials und Befragung mehrerer Zeugen konnte kein Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens begründet werden", heißt es. Dabei habe zunächst festgestellt werden können, dass der Festgenommene nicht verletzt wurde und sich auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass er Schmerzen erlitt. Schmerzens- oder Hilfeäußerungen habe der 31-Jährige nicht von sich gegeben. In rechtlicher Hinsicht seien die Voraussetzungen für die Anwendung "unmittelbaren Zwangs" erfüllt gewesen.

Mildere Mittel hätten nicht zur Verfügung gestanden

Der alkoholisierte und sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindliche Mann sei eine Gefahr für sich selbst und andere gewesen, erläutert die Staatsanwaltschaft. Bei der Fixierung durch das Knie habe es sich um das in der Situation sicherste Mittel gehandelt, um mögliche weitere Versuche, sich der Festnahme zu entziehen, zu verhindern.

Mildere gleich effektive Mittel hätten nicht zur Verfügung gestanden, insbesondere da sich der Beamte über einen längeren Zeitraum alleine bei dem Festgenommenen befunden habe. Sein Kollege sei zu diesem Zeitpunkt damit beschäftigt gewesen, die zur Verstärkung herbeigerufenen Beamten des Polizeireviers Offenburg in die Situation einzuweisen, so Kai Stoffregen, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber unserer Zeitung. Wieso zunächst – wie auf dem Bildmaterial zu sehen – keine Handfesseln zum Einsatz kamen, die die Fixierung mit dem Knie womöglich erübrigt hätten, konnte die Staatsanwaltschaft am Dienstag nicht sagen.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Offenburg handelte es sich bei dem Festgenommenen um einen 31-Jährigen Gambier. Gegen ihn soll vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte ein Passant ein Abwehrspray eingesetzt haben, weil der Unbekleidete unvermittelt auf seine Begleiterin zugegangen sei. Mehrere Notrufe seien abgesetzt worden. Bereits wenige Tage vor seiner Festnahme am 18. November soll der 31-Jährige ebenfalls unbekleidet und alkoholisiert durch die Offenburger Innenstadt gelaufen sein.