Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpackungssteuer in Tübingen gebilligt. Viele Städte überlegen nun, dem Tübinger Weg zu folgen. Heidelberg will noch in diesem Jahr so weit sein. Stuttgart zögert.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde einer Tübinger McDonald’s-Filiale zurück. Die Abgabe wird in Tübingen seit 2022 auf Einwegverpackungen für Lebensmittel zum Mitnehmen erhoben, zum Beispiel auf Kaffeebecher, Hamburgerschachteln und Plastikbesteck.
Palmer freut sich über Einnahmen
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer erklärte gegenüber unserer Zeitung, dies sei ein „Sieg für für Umweltschutz, für kommunale Selbstverwaltung und für Sauberkeit in der Stadt.“ Im Schnitt würden sich zwar nach wie vor rund zwei Millionen Einwegverpackungen pro Jahr im Stadtgebiet finden, das seien aber deutlich weniger als die 3,5 Millionen, die statistisch zu erwarten wären. In Tübingen beträgt die Steuer 50 Cent für Einwegverpackungen und -geschirr sowie 20 Cent für Einwegbesteck. Im Augenblick sei eine Anhebung dieser Beträge zwar kein Thema, „ich kann aber nicht sagen, dass der Betrag in alle Ewigkeit gleich bleibt“, so Palmer. Die rund 800 000 Euro, die durch die Abgabe allein im ersten Jahr eingenommen wurden, hätten der Stadt gut getan, so der OB, der darauf setzt, dass nun auch weitere Städte dem Tübinger Weg folgen.
Heidelberg zieht schnell nach
Erste Stellungnahmen aus den Rathäusern im Land deuten darauf hin, dass dies geschehen könnte. Der Beschluss des Gerichts sei „ein gutes Signal“, so die Bewertung aus dem Rathaus in Heidelberg. Und weiter: „Wir bereiten die Einführung einer Verpackungssteuer bereits vor und wollen sie in diesem Jahr mit einem Satzungsbeschluss umsetzen.“ Aus Mannheim heißt es, man stehe dem Thema „grundsätzlich offen“ gegenüber, wolle aber zunächst noch weitere Prüfungen vornehmen. Heilbronns Oberbürgermeisters Harry Mergel sagte unserer Zeitung: „Wir begrüßen, dass mit der Entscheidung eine sichere rechtliche Grundlage zur Verpackungssteuer geschaffen ist. Nun werden wir prüfen, ob die Verpackungssteuer eine sinnvolle Maßnahme sein kann, um die Sauberkeit in der Heilbronner Innenstadt zu optimieren.“
Stuttgart setzt vorerst andere Prioritäten
Die Landeshauptstadt gibt sich hingegen eher zurückhaltend: Man werde die Karlsruher Entscheidung analysieren und erst noch „die Klärung von Zweifelsfragen abwarten“. Die Prüfung erfolge ergebnisoffen und im Austausch mit anderen Kommunen, heißt es. Eine solche Steuer könnte die Einnahmen steigern, Kosten einsparen und auch positive Umwelt- und Klimawirkungen zeigen. Allerdings bedeutet die Einführung auch erhebliche personelle und technische Ressourcen, die erst zu schaffen wären. „Bei der Kämmerei stehen derzeit andere wichtige Projekte wie die Grundsteuerreform im Vordergrund“, heißt es aus dem Stuttgarter Rathaus.