Die Sanierung der Brücke über den Reichenbach in Hechingen-Stetten ist im Kreishaushalt 2025 vorgesehen. Foto: Dick

Entsetzen herrscht nach dem Einsturz der Carola-Brücke. Für den Erhalt von öffentlichen Brücken sind unterschiedliche Ämter zuständig, und in den Zuständigkeitsbereich des Zollernalbkreises fallen 62 Brücken. Die Redaktion hat nachgehakt, wie es um diese Bauwerke steht.

Vorab erklärt: Der Zollernalbkreis muss Bauwerke an Kreisstraßen, die in Landkreis-Baulast sind, instand halten sowie Bauwerke an Bundes- und Landesstraßen, bei denen der Kreis für die Unterhaltung zuständig ist.

 

Brücken in kommunaler Baulast – also in der Hand der Städte und Gemeinden – sind im Folgenden nicht berücksichtigt. Ebenso wenig Autobahnbrücken oder Eisenbahnbrücken und weitere.

In Bisingen waren zuletzt Mängel an Brücken festgestellt worden. In Balingen hat eine Brücke über die Eyach ausgedient. In Albstadt verursacht die Instandsetzung einer Brücke Mehrkosten.

Die Kreisverwaltung erklärt die wichtigsten Punkte rund um die nützlichen Überführungen.

Wie viele Brücken, die von Autos und Personen passiert werden können, gibt es im Kreis?

Es gibt 62 Brücken und Durchlässe an Kreisstraßen in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung, die von Fahrzeugen oder (und) Fußgängern passiert werden, teilt Marisa Hahn, Sprecherin im Landratsamt, mit.

Wie oft werden diese Brücken auf Sicherheit geprüft?

Die Brücken und Bauwerke werden regelmäßig durch das Personal der Straßenmeisterei auf Schäden überprüft. Alle fünf bis sechs Jahre findet eine Hauptprüfung nach DIN 1076 statt, die durch einen entsprechend qualifizierten und zertifizierten Bauwerksprüfingenieur erfolgt.

Wie werden Brücken benotet?

Für Brücken gibt es folgende Zustandsnotenbereiche. Die Noten 1,0 bis 1,4 bedeuten einen sehr guten Bauwerkszustand. Von 1,5 bis 1,9 – ein guter Bauwerkszustand. Von 2,0 bis 2,4 – ein befriedigender Bauwerkszustand. 2,5 bis 2,9 – noch ausreichender Bauwerkszustand. 3,0 bis 3,4 – nicht ausreichender Bauwerkszustand. Und die Noten 3,5 bis 4,0 bedeuten einen ungenügenden Bauwerkszustand.

Ab welcher Note wird so ein Brückenbauwerk gesperrt?

Eine pauschale Aussage, ab welcher Note ein Brückenbauwerk gesperrt wird, ist nicht möglich. Denn in die Benotung fließen auch Mängel am Bauwerk, die die Standfestigkeit nicht beeinflussen. Ein Beispiel: fehlende Gitterstäbe am Brückengeländer.

Gab es schon einen „Brücken-Vorfall“ im Zollernalbkreis, bei dem es einen Sach- oder gar einen Personenschaden gegeben hat?

Der Kreisverwaltung ist keiner bekannt.

Stehen Brückensanierungen im aktuellen Kreishaushalt?

Im aktuellen Haushalt ist keine Brückensanierung enthalten. Allerdings wird aktuell eine Stützwand in Haigerloch sehr aufwendig saniert. Im Haushalt für 2025 ist allerdings die Sanierung der Brücke über den Reichenbach in Hechingen-Stetten an der Kreisstraße 7108 vorgesehen.

Mit dem Einsturz in Dresden hat niemand gerechnet. Müssen sich die Bürger im Zollernalbkreis nun Sorgen wegen unberechenbarer Brücken machen?

„Bei den Brücken in unserer Zuständigkeit muss sich keiner Sorgen machen, da diese regelmäßig überprüft und rechtzeitig Instandsetzungen veranlasst werden“, beruhigt Marisa Hahn.