Wendet die Polizei Gewalt an, muss diese stets verhältnismäßig sein (Symbolfoto). Foto: Polizei BS

Die Basler Staatsanwaltschaft muss eine Untersuchung gegen mehrere Basler Polizisten eröffnen.

Das Appellationsgericht hat dies nach einer Beschwerde entschieden. Die Polizei soll bei einer Kontrolle unverhältnismäßig und gewaltsam vorgegangen sein, so der Beschwerdeführer.

 

Er hatte zuvor eine Anzeige gegen die Polizisten wegen des Verdachts der einfachen Körperverletzung und Amtsmissbrauchs eingereicht, wie es im Urteil heißt, das seit Freitag öffentlich einsehbar ist. Die Staatsanwaltschaft verfügte eine Nichtannahme, worauf der Mann erfolgreich Beschwerde einreichte.

Der Beschwerdeführer sagte, er sei im August 2023 bei einem Spaziergang in einem Basler Park von einer Polizeipatrouille kontrolliert worden. Sie verdächtigte ihn, kurz zuvor mit Werkzeug eine Autoscheibe eingeschlagen zu haben. Die Beschreibung des mutmaßlichen Automarders passte zum Kontrollierten.

Verletzungen festgestellt

Einer der Polizisten habe ihm sein Knie in den Bauch gerammt. Der Kontrollierte wirft den Uniformierten zudem vor, ihn „unter Gewalteinsatz“ fixiert, ihm auf den Rücken gestanden und ihn am Fuß getreten zu haben.

Das Universitätsspital stellte leichte Verletzungen am Knie und am großen Zeh fest, wie es im Urteil heißt. Im Laufe dieser Kontrolle soll die Polizei noch andere Personen, die gegen den Einsatz protestierten, zu Boden gedrückt haben. Die Szene ist laut Urteil teilweise auf Video festgehalten. Die Staatsanwaltschaft trat nicht auf die Anzeige ein, da sie zum Schluss kam, dass die fraglichen Handlungen der Polizei rechtmäßig gewesen seien. Das Appellationsgericht beurteilte das anders und kritisierte, dass bei den Ermittlungen lediglich die involvierten Polizisten und der Beschwerdeführer, jedoch keine weiteren Tatzeugen befragt wurden. Dies stelle eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes dar.

Polizisten beschimpft

Der Beschwerdeführer gab zu, die Polizisten beschimpft zu haben. Er stellte dies als Reaktion auf mutmaßliche Polizeigewalt dar, wie es im Urteil heißt.

Das Gericht urteilte, dass der Polizeieinsatz nicht offensichtlich durch die Amtspflicht gerechtfertigt sei. Daher sei eine eingehende Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Polizeimaßnahme geboten. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.