Andere tanken hier ihre Autos – für ihn aber war eine Tankstelle das Ziel, als er Geld brauchte (Symbolfoto). Foto: Marijan Murat/dpa

Nach einem Überfall auf eine Tankstelle und einen Discounter im Bereich Nußbacher Straße in Triberg ist ein Urteil gefallen.

Er macht einen eher unscheinbaren Eindruck, als er am Morgen von gleich drei Polizeibeamten und in Hand- sowie Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt wird. Der Angeklagte ist nicht besonders groß, nicht unbedingt als Muskelprotz zu bezeichnen und sieht sehr jung aus.

 

So macht die Anklage der Staatsanwaltschaft doch etwas neugierig: Einbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der 28-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. „Ich hatte Ihnen doch gesagt, dass ich Sie hier nicht mehr sehen will“, erinnert ihn der Richter gleich zu Beginn. Denn es ist nicht das erste Mal, dass der junge Mann sich vor Gericht verantworten muss. Ganz im Gegenteil: Bereits in seiner Jugend wurde er mehrfach zu Bewährungsstrafen verurteilt, 2021 wurde ihm eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auferlegt.

Geringe Ausbeute

Ebenfalls nicht zum ersten Mal hat der 28-Jährige eine Tankstelle in Triberg überfallen. Im Juli diesen Jahres hatte er sich – bereits zum zweiten Mal – gewaltsam Eintritt verschafft, die Eingangstür und Fenster eingeschlagen, und Bargeld in Höhe von 172 Euro aus der Kasse entwendet.

Er flüchtete daraufhin zu Fuß in den Wald, konnte jedoch von Polizeibeamten in der Nähe der Bundesstraße 33 gestellt werden. Indem er sich auf den Bauch legte und seine Arme unter seinem Körper verschränkte, leistete er bei der Festnahme Widerstand. Es wurde Unterstützung angefordert.

Erst eineinhalb Monate zuvor hatte der Angeklagte außerdem einen Discounter im Bereich Nußbacher Straße überfallen. Mit einem Brecheisen hatte er einen beträchtlichen Sachschaden von etwa 5000 bis 10 000 Euro in der Filiale verursacht, die Ausbeute von 116,90 Euro sowie 20 Schachteln Zigaretten und zehn kleinen Fläschchen Wodka hatte er in einen Rucksack gepackt und flüchtete sich beim Eintreffen der Polizei auf das Dach des Discounters. Er verweigerte zunächst auch bei diesem Vorfall die Festnahme, aus Sicherheitsgründen musste die Feuerwehr mit einer Drehleiter anrücken.

Angeklagter gesteht

Gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung räumte der Angeklagte die Taten vollumfänglich ein. Er wolle eine Therapie zur Behandlung seiner Alkoholabhängigkeit machen und neu anfangen. Bei der vorangegangenen Verurteilung hatte er das abgelehnt, obwohl dies einen Haftantritt zur Folge hatte. Er habe sein Geld nicht abgeben wollen, was aber jedoch eine Voraussetzung zum Antritt der Therapie war. Diesmal sei er dazu nun aber bereit.

Keine Besserung in Sicht

Für den Richter kam diese Einsicht allerdings zu spät. Er habe bisher keinen nennenswerten Beitrag zur Gesellschaft geleistet, hat nach der Grundschule keine weiterführende Schule besucht, keinen Schulabschluss und keine Ausbildung gemacht und schon sein ganzes Leben von Sozialleistungen gelebt. Hoffnung auf Besserung habe er nicht.

Daraus ergeht das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung.