Bereit für den Einsatz: Auch bei der Feuerwehr – im Bild die Rottweiler Wache – ist man über das Vorgehen des Landratsamts in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Einsatzfahrten erstaunt. Foto: Heidepriem

Entsetzen, Ärger, Unverständnis: Unsere Berichterstattung über das Vorgehen des Landratsamts Rottweil gegen Fahrer von DRK-Rettungswagen, die im Einsatz geblitzt wurden, schlägt hohe Wellen – auch bei der Feuerwehr.

Kreis Rottweil - Denn nicht nur das DRK ist von der neuen Marschroute des Landratsamts tangiert, sondern auch andere Blaulichtfraktionen, deren Einsatzfahrten unter Paragraf 35 fallen. Diese sind damit – eigentlich – von der Straßenverkehrsordnung ausgenommen. Fahrer des DRK wurden nun aber plötzlich trotzdem im Rahmen einer Anhörung um Stellungnahme zu den Geschwindigkeitsübertretungen gebeten. Sanktionen stehen damit im Raum.