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Aus den Gefängnissen Baden-Württembergs müssen immer wieder Sexualstraftäter entlassen werden, die noch als gefährlich gelten. 2001 hatte dies fatale Folgen.

Stuttgart - Aus den Gefängnissen Baden-Württembergs müssen immer wieder Sexualstraftäter entlassen werden, die noch als gefährlich gelten. 2001 hatte dies fatale Folgen. Ein damals 30jähriger überfiel kurz nach seiner Freilassung aus dem Bruchsaler Knast in Offenburg, Bensheim und Mainz drei Frauen und misshandelte sie sexuell. Beim Versuch, sich an einer vierten Frau zu vergehen, wurde der gebürtige Oberkircher in Schwäbisch Hall gefasst.

Danach wurde die Gesetzeslage immer wieder verschärft, doch die Lücken blieben groß genug. Anfang 2008 musste zum Beispiel das Landgericht Karlsruhe einen damals 63-jährigen Mann entlassen, der in seinem Leben bereits eine Frau getötet und zwei andere schwer verletzt hatte. Und dies, obwohl er sich in der Haft als unverbesserlich erwies und Haftlockerungen dazu nutzte, üble Pornos mit Vergewaltigungsszenen ins Gefängnis zu schmuggeln.

"Wir können nur extreme Fälle im Gefängnis halten", hat Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) schon vor Jahren beklagt. Auf seine Initiative hin werden deshalb ab April diesen Jahres entlassene Sextäter von der Polizei besser überwacht. Zur Umsetzung des "Konzepts zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualtätern" (KURS) ist beim Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart eine neue Zentralstelle mit drei Polizisten und drei Staatsanwälten eingerichtet worden. Die Gefängnisse müssen dieser Stelle künftig die geplante Entlassung jedes Sextäters mit negativer Prognose spätestens drei Monate vorher melden. Je nach Einstufung des Entlassenen werden dann Kontrollmaßnahmen angeordnet, die in extremen Fällen bis hin zu einer Überwachung rund um die Uhr reichen können.

Die Landespolizei rechnet mit rund 900 Personen, die sie dann im Auge behalten muss. Sie bekommt dafür Personalstellen im Gesamtwert von 2,8 Millionen Euro.