Seit rund einem Monat gibt es in der JVA Offenburg eine Abteilung für Sicherungsverwahrung. Foto: Seeger

Sie haben ihre Haftstrafen verbüßt – und bleiben dennoch hinter Gittern. Fünf Sicherungsverwahrte leben seit Kurzem in einer neu eingerichteten Abteilung der JVA Offenburg.

Wer als Straftäter auch nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe als zu gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird, landet auf unbestimmte Zeit hier: In der Sicherungsverwahrung. In Baden-Württemberg sind das derzeit laut Angaben des Justizministeriums 61 Menschen. Der Großteil davon – 55 Männer – befindet sich in der Abteilung für Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg, seit Jahrzehnten die zentrale Abteilung für Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg. Dazu kommt eine Insassin im Frauen-Gefängnis in Schwäbisch Gmünd.

 

Die fünf weiteren – männlichen – Insassen befinden sich seit Kurzem in der neu in Betrieb genommen Abteilung für Sicherungsverwahrung in der JVA Offenburg. „Nach zwei Jahren harter Arbeit und intensiver Renovierungsarbeiten ist es endlich soweit“, freute sich die JVA vor gut einem Monat in den Sozialen Medien. In der neu eingerichteten Abteilung – eine von nur zwei für Männer in ganz Baden-Württemberg – ist Platz für zehn Insassen in der Sicherungsverwahrung.

Ursprünglich war geplant, bereits ein Jahr vorher fertig zu sein. Aber: „Bei der Umsetzung kam es gegenüber den ambitionierten Terminplanungen noch zu gewissen Verzögerungen“, heißt es vom baden-württembergischen Justizministerium auf Anfrage unserer Redaktion. Nun aber ist die Abteilung fertig, und kann die JVA Freiburg entlasten.

In Freiburg kommt die Sicherungsverwahrung an ihre Grenze

Der bis vor Kurzem einzige Standort für Sicherungsverwahrung kommt an seine Kapazitätsgrenze. Derzeit sind 55 von 62 Plätzen belegt. Zwar soll auch die dortige Abteilung aufgestockt werden, das jedoch wird noch dauern. Der Beginn der Aufstockung wird laut Justizministerium in diesem Jahr erwartet, man rechnet mit „einer Bauzeit von rund drei Jahren“. Erst dann stehen in der JVA Freiburg 15 weitere Plätze zur Verfügung. Kostenpunkt: Rund 15 Millionen Euro.

Die modernste Anstalt im gesamten Bundesland

Solange springt auch die JVA Offenburg als zweiter – deutlich kleinerer – Sicherungsverwahrungsstandort in die Bresche. Doch warum wurde das Gefängnis in der Ortenau ausgesucht? „Die Justizvollzugsanstalt Offenburg, bei welcher es sich um die derzeit modernste Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg handelt, erschien insbesondere aufgrund der bereits vorhandenen baulichen Struktur der dort eingerichteten sozialtherapeutischen Abteilung für die Einrichtung einer Abteilung für die Sicherungsverwahrung geeignet“, heißt es vom Justizministerium.

Auch in Offenburg waren bauliche Anpassungen notwendig

Unter anderen war in Offenburg die „notwendige Trennung von der Untersuchungs- und Strafhaft mit überschaubarem Aufwand möglich“, so das Ministerium. Ganz ohne bauliche Anpassungen war die Einrichtung der neuen Abteilung jedoch nicht machbar. Diese Maßnahmen waren erforderlich, „um den gesetzlichen Anforderungen an die Unterbringung von Sicherungsverwahrten und der Wahrung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots auch hinsichtlich des Hofgangs gerecht zu werden“, schreibt das Justizministerium. Denn für die Sicherungsverwahrung gelten andere Regeln, als für Untersuchungs- und Strafhaft (siehe Info).

In der JVA Offenburg ist fortan beides nebeneinander möglich. Hier gibt es laut Ministerium insgesamt 456 Plätze im geschlossenen Vollzug, 40 Plätze in der sozialtherapeutischen Abteilung und seit wenigen Wochen zehn Plätze für die Sicherungsverwahrung. Ein weiterer Ausbau der neuen Abteilung ist derzeit nicht angedacht, es gebe „keine konkreten Pläne“ dafür.

Welche Regeln gelten für die Sicherungsverwahrung

Im Vergleich zu Straf- oder Untersuchungsgefangenen sind Sicherungsverwahrte privilegiert. „Beispielsweise können sie sich auf der Abteilung frei bewegen, jederzeit Telefongespräche führen und häufiger Besuch empfangen“, erklärt das Justizministerium. Denn die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern eine präventive Maßregel. Ziel sei es, „die Gefährlichkeit der Untergebrachten für die Allgemeinheit so zu mindern, dass die Vollstreckung der Unterbringung möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann“, so das Ministerium. Um dieses Ziel zu erreichen, werden den Sicherungsverwahrten Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen angeboten.